bearbeitet, so dass FAQ:1129 beachtet ist
Hallo Forum und speziell Ihr Lohnbuchhalter! 
Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bemerkt auf seiner Gehaltsabrechnung, dass sich zum Jahreswechsel 2005/2006 etwas bei den Sozialversicherungsschlüsseln geändert hat: Und zwar steht dort bei ‚UM‘ nun nicht wie in den Vorjahren die ‚2‘ sondern seit Januar die ‚1‘. Was bedeutet dieser Schlüssel und warum hat er sich geändert?
Außerdem fiel ihm auf, dass der Sozialversicherungsschlüssel für die Rentenversicherung ebenfalls auf ‚1‘ steht (und das schon seit 2003), obwohl er in früheren Jahren dort eine ‚2‘ stehen hatte. Oder gibt es den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten in der RV nicht mehr?
Gruß
Sven
bearbeitet, da das Ausgangsposting FAQ:1129 nicht beachtet hat
Hallo Sven,
Ich vermute hier geht es um die Umlage. Angestellte Arbeitnehmer waren bis 31.12.2004 nur pflichtig für die Umlage 2. Seit 01.01.2006 sind in Betrieben bis 30 Arbeitnehmer ALLE (Angstellte und Arbeitnehmer) pflichtig für die Umlage 1 (Lohnfortzahlungserstattung). Die Umlage 1 und 2 werden jedoch zu 100 % vom Arbeitgeber getragen.
dass der
Sozialversicherungsschlüssel für die Rentenversicherung
ebenfalls auf ‚1‘ steht (und das schon seit 2003), obwohl er
in früheren Jahren dort eine ‚2‘ stehen hatte. Oder gibt es
den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten in der RV
nicht mehr?
Richtig, gibt in der RV keine Unterscheidung mehr zwischen Angestellten und Arbeitern.
Grüsse
Alex
Danke!
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Gruß
Sven