DATEV Verbuchung Skonti

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Verbuchung von Skonti in DATEV Kanzlei-REWE, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

Angenommen, man hat einen Mandanten, und dieser Mandant gewährt seinen Kunden einen Skontoabzug in Höhe von 2%. Bei einigen Kunden ist Bemessungsgrundlage für den Skontoabzug aber nicht der Rechnungsbetrag sondern ein geringerer Betrag, da gewisse Positionen der Rechnung nicht skontierbar sind.

Das heißt, bezogen auf den Rechnungsbetrag ist der Skontoabzug nicht 2% sondern irgendein krummer Prozentsatz.

Der Mandant erwartet von dem Buchhalter, dass dieser ihm mitteilt, falls ein Kunde einen falschen Skontoabzug vornimmt. In Kanzlei-REWE wird der Skonto-Prozentsatz angezeigt, nur hilft dies dem Buchhalter nicht da bei einem krummen Prozentsatz nicht erkennbar ist, ob der Skontoabzug korrekt ist. Der Buchhalter muss sich also immer die Rechnung ansehen, was ziemlich umständlich und zeitraubend ist.

Ich hoffe meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich. Hat jemand eine Idee, wie man das ganze vereinfachen könnte, also z. B. irgendwie in der Buchhaltung den skontierfähigen Betrag hinterlegen kann?

Danke

Equinox80

ich habe eine Frage zur Verbuchung von Skonti in DATEV
Kanzlei-REWE, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

Bei einigen Kunden ist Bemessungsgrundlage für den Skontoabzug
aber nicht der Rechnungsbetrag sondern ein geringerer Betrag,
da gewisse Positionen der Rechnung nicht skontierbar sind.

Das heißt, bezogen auf den Rechnungsbetrag ist der Skontoabzug
nicht 2% sondern irgendein krummer Prozentsatz.

Ist dieser krumme %-Satz für den jeweiligen Debitor immer gleich oder kann dieser in jeder Rechnung für diesen Debitor anders sein?

Der Mandant erwartet von dem Buchhalter, dass dieser ihm
mitteilt, falls ein Kunde einen falschen Skontoabzug vornimmt.
In Kanzlei-REWE wird der Skonto-Prozentsatz angezeigt, nur
hilft dies dem Buchhalter nicht da bei einem krummen
Prozentsatz nicht erkennbar ist, ob der Skontoabzug korrekt
ist. Der Buchhalter muß sich also immer die Rechnung ansehen,
was ziemlich umständlich und zeitraubend ist.

Wäre der krumme %-Satz debitorenbezogen gleich, dann kann dies in den Debitorenstammdaten hinterlegt werden, das ist ja sicher bekannt. Beim Verbuchen des niedrigeren Betrages kann dann mit F2 geprüft werden, ob der Skontoabzug in Ordnung ist.

Ob das rechnungsabhängig eingegeben werden kann, prüfe ich nochmal.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

ich habe nichts besseres gefunden, als die Skonto-Betragsinformation beim Rechnungserfassen mit in den Buchungstext einzugeben, es sei denn, daß der Skontoprozentsatz für einen Debitor immer gleich ist, dann kann es in die Debitoren-Stammdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald