Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Verbuchung von Skonti in DATEV Kanzlei-REWE, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.
Angenommen, man hat einen Mandanten, und dieser Mandant gewährt seinen Kunden einen Skontoabzug in Höhe von 2%. Bei einigen Kunden ist Bemessungsgrundlage für den Skontoabzug aber nicht der Rechnungsbetrag sondern ein geringerer Betrag, da gewisse Positionen der Rechnung nicht skontierbar sind.
Das heißt, bezogen auf den Rechnungsbetrag ist der Skontoabzug nicht 2% sondern irgendein krummer Prozentsatz.
Der Mandant erwartet von dem Buchhalter, dass dieser ihm mitteilt, falls ein Kunde einen falschen Skontoabzug vornimmt. In Kanzlei-REWE wird der Skonto-Prozentsatz angezeigt, nur hilft dies dem Buchhalter nicht da bei einem krummen Prozentsatz nicht erkennbar ist, ob der Skontoabzug korrekt ist. Der Buchhalter muss sich also immer die Rechnung ansehen, was ziemlich umständlich und zeitraubend ist.
Ich hoffe meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich. Hat jemand eine Idee, wie man das ganze vereinfachen könnte, also z. B. irgendwie in der Buchhaltung den skontierfähigen Betrag hinterlegen kann?
Danke
Equinox80