Hallo,
ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit der abgespeckten Version von Datev pro. Sobald ein dritter Vorlauf eröffnet wird, muss einer festgeschrieben werden. Das mag ich gar nicht. Das Ausbessern eines Fehlers dauert lange, die Konten sind nicht mehr übersichtlich und der Steuerberater sieht auch noch alles.
Was passiert, wenn ich die Vorläufe über je drei Monate (z.b 1.1. bis 31.3.) anlege und die Umsatzsteuer monatlich abgebe? Oder gibt es einen anderen Trick?
Vielen lieben Dank im Voraus.
maria
Liebe Maria,
als Steuerberater bin ich den steuer- und berufsrechtlichen Vorschriften verpflichtet und darf daher nicht zu Umgehungsmöglichkeiten raten. Auch, wenn eine Umgehung technisch möglich ist; das Festschreiben hat den Sinn, dass Fehlbuchungen nachvollziehbar werden. Insbesondere bei der Umsatzsteuer versteht der Gesetzgeber keinen Spaß mehr. Nachträgliche Berichtigungen der Voranmeldungen werden sogar der Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet, wenn Grenzwerte überschritten werden und ziehen dann ggf. Bußgelder und manchmal auch Strafverfahren nach sich. Selbst, wenn keine berichtigten Voranmeldungen abgegeben werden, kann die Betriebsprüfung heutzutage solche Änderungen nachvollziehen. Das kann dann schnell ein Steuerstrafverfahren zur Folge haben. Fazit: Hände weg vom festgeschriebenen Vorlauf. Generalumkehr tut es auch.
Gruß aus Norddeutschland
Wolfgang
Hallo Maria,
ich musste das erst bei eine Freundin die in einem Steuerbüro arbeitet recherchieren … Du setzt ReWe compact ein, oder? Das was Du beschrieben ist normal, du müsstest mal mit DATEV oder Eurem StB sprechen und nach einer größeren ReWe Vesion fragen, welche diese Einschränkung nicht enthält. Grüße, Nico