Datierung einer Lieferantenerklärung / Präferenzursprungseigenschaft

Liebe Zoll-Auskenner,

(ich schreib jetzt mal nicht direkt an @Littlescare, die Frage ist ja für alle da…) -

Gegeben sei ein Unternehmer, der aus irgendwelchen Komponenten Produkte herstellt, die u.a. nach Serbien ausgeführt werden. Da Serbien eine Zollpräferenz gewährt, wenn es sich bei diesen Produkten um EU-Ursprungsware handelt, überzeugt er sich davon, dass die hierfür notwendigen Bedingungen (3 der verarbeiteten Komponenten müssen ihrerseits EU-Ursprungsware sein) erfüllt sind und versieht bei der Ausfuhr nach Serbien jeweils die Handelsrechnung mit einer Ursprungserklärung, weil die Lieferungen im Einzelfall jeweils nur etwa 3.000 € wert sind.

Das zuständige Hauptzollamt ordnet jetzt eine Präferenzprüfung für eine ungefähr sechs Jahre alte Ursprungserklärung an, und der Unternehmer kümmert sich aktuell um die Lieferantenerklärungen, die für den formgerechten Nachweis des Ursprungs notwendig sind.

Jetzt überlegt er sich: Hätten ihm diese Lieferantenerklärungen bereits zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, zu dem er die Ursprungserklärung abgegeben hat (d.h. er müsste jetzt dafür sorgen, dass die Erklärungen rückdatiert werden), oder genügt es, dass er den Ursprung der Komponenten kannte, und die Lieferantenerklärungen können auch mit aktuellem Datum für das betreffende Jahr in grauer Vorzeit ausgestellt werden?

Für Hinweise dankt

MM

Sie haben gerufen?!

Gem. Verarbeitungsliste? Das kommt mir irgendwie komisch vor, „meine“ Bereiche des HS sind da deutlich anders formuliert. Hast du mal eine Positionsnummer (4-Steller?)

Ehrlich? Das kommt mir irgendwie komisch vor. Allg. Verjährungsfrist bei Zolls sind doch 3 Jahre? Die Aufbewahrungsfrist sind 10 Jahre.

Und jetzt zum wirklich interessanten Teil:
Langzeitlieferantenerklärungen wird er für die Zeit rückwirkend nicht ausgestellt bekommen, diese sind max. 12 Monate vom Ausstellungsdatum zurückgerechnet ok. Klar, man könnte das Ausstellungsdatum anpassen - aber im Falle einer Zollprüfung sehe ich das als dumm an.
(Hier bei Zolls: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Langzeit-Lieferantenerklaerung/langzeit-lieferantenerklaerung_node.html)

Was aber möglich ist:
Einzel-Lieferantenerklärungen - bezogen auf die jeweilige Rechnung des Komponenten-Einkaufs. Ausstellungsdatum darf dann auch gerne aktuell sein.
Achtung!!! Diese müssen die zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Präferenzabkommen berücksichtigen (also nix mit z. B. GB)

Für die Zukunft: aus Problemen lernen und eben LLEs anfordern, die dürfen inzwischen auch 24 Monate Gültigkeit haben.

Ich hoffe das ist verständlich, ansonsten lass es mich wissen.

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Servus,

ja, ein bissele konkreter darf es schon sein, so kriminell ist das ja nicht, dass man alles geheim halten müßte:

Es geht um ein Mischfuttermittel für Tiere, HS 2017 Code 2309.

Die konkrete Formulierung ist ein bissele anders; im vorliegenden Fall ergeben sich die genannten 3 Komponenten aus der Rezeptur, in der außer Melasse 2 Getreidearten vorkommen.

Ich hab das erstmal so stehen lassen, weil bei uns so wenig präferenzbegünstigte Ausfuhr vorkommt, dass ich damit rechne, dass wir mindestens fünfzehn Jahre Ruhe haben werden, wenn wir das Dings jetzt ordentlich durchziehen. Wenn ich dann noch vorschlage, die Prüfung an Amtsstelle vorzunehmen, gibt es Punkte im Himmel :slight_smile:

Könnte sein, dass da der Empfänger in irgendwas mit (in Serbien) zehn Jahren Verjährungsfrist drinhängt und der Hintergrund ein Amtshilfeersuchen ist, das geht mich nicht so viel an.

Es kommt für den vorliegenden Fall eh nur eine Einzel-Lieferantenerklärung in Frage - Getreide, um das es hier geht, vagabundiert so ziemlich überall zwischen Baltikum, Ural, Bosporus, Gibraltar und Island herum. Weil es für alles, was Lebensmittel und Futter betrifft, sehr detaillierte Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit gibt, ist es nicht schwer, von jetzt aus darzulegen, aus welchem LKW die Gerste kam, die für das Futter verarbeitet worden ist, das dann nach Serbien ging.

Bei dieser Gelegenheit hab ich entdeckt, dass man bei WuP auch den Stand zu früheren Zeitpunkten abfragen kann.

Jedenfalls dank ich Dir vor allem für die Bestätigung, dass eine aktuelle Datierung bei einer Einzel-Lieferantenerklärung kein Beinbruch ist - dann krieg ich auch die für die Melasse „sauber“ an Land.

Schöne Grüße

MM

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