Datum der Buchung oder Wertstellung?

Hallo,
wenn man seine vierteljährliche Vorsteuer errechnen möchte, die man ans Finanzamt abführen muss, ergibt sich folgendes Problem: Auf dem Kontoauszug (online) steht dann eine Einnahme von z.B. 2000€.

Für welchen Monat muss man die Einnahme verbuchen, wenn das „Datum der Buchung“ der 30.3.2012 ist und das „Datum der Wertstellung“ der 3.4.2012 ?

Es ist sehr wichtig zu wissen, welches Datum man für seine Vorsteuer angibt. Denn wenn man die Einnahme z.B. für den April verbucht, obwohl man sie für den März hätte buchen müssen, dann bekommt man Probleme mit dem Finanzamt.

Kann mir da jemand behilflich sein?

Danke!

Als Zeitpunkt der Vereinnahmung gilt bei Überweisungen auf ein Bankkonto grundsätzlich der Zeitpunkt der Gutschrift. (UStAE Abschn 13.6. I S3)

Guten Tag,

danke für Ihre Antwort. Was heißt aber nun Gutschrift: das Datum der Buchung oder das Datum der Wertstellung? Mein Problem ist, dass ich ein Problem mit dem „Gesetzesdeutsch“ habe.

Vielen Dank!

Hallo!

Es heißt Buchung. Ab dem Buchungstag kann man über das Geld verfügen.

Gruß

derschwede77

Ab dem Buchungstag kann man über das Geld verfügen.

Nö, so einfach ist das nicht. Reiche mal einen Verrechnungsscheck ein: Der Gegenwert wird praktisch sofort gebucht, ein paar Tage später wertgestellt und steht sogar noch später zur Verfügung. Gleiches gilt für Lastschriften bzw. Einzüge.

Hier kann man also nicht ab dem Buchungstag über das Geld verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Hallo!

Doch verfügen kann ich über den Betrag auch wenn die Wertstellung erst später erfolgt.

Gruß

Jörg

Doch verfügen kann ich über den Betrag auch wenn die
Wertstellung erst später erfolgt.

Glaube ich nicht.

Bzw.: Welche Bank ermöglicht es (und unter welchen Umständen), daß man über den Betrag eines eingereichten Verrechnungsschecks sofort/ab dem Buchungstag verfügen kann? Gleiche Frage grundsätzlich auch zu Lastschriften. Wertstellungstag ist hier mal irrelevant.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Jede Bank im Rahmen einer normalen Geschäftsbeziehung.

Vielleicht nicht bei Hartz 4lern, oder sontigen Leuten die kurz vor knapp stehen, dort wird der Betrag des Schecks intern so lange gesperrt bis die „EV-Frist“ abgelaufen ist.

Bei einer Überweisung ist das aber irrelevant, da diese nicht rückbelastet werden kann.

Gruß

derschwede77