Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem hypotethischen Fall, dass jemand eine Wohnung per Einschreiben kündigt.
Welches Datum gilt dann: Das des Poststempels oder beim Empfang?
Grüsse
Herbie
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem hypotethischen Fall, dass jemand eine Wohnung per Einschreiben kündigt.
Welches Datum gilt dann: Das des Poststempels oder beim Empfang?
Grüsse
Herbie
Hallo naiver,
es ist immer der Zugang beim Empfänger entscheidend.
Gruß
Joschi
Hi,
wenn es um die Frage geht, ob das Schreiben rechtzeitig beim Vermieter war: der Empfang ist entscheidend.
Gruß stefan