hallo ihr lieben,
muss eigentlich in einem kündigungsschreiben seitens des AG auch das datum der kündigung / der übergabe an den AN stehen?? oder ist es völlig ausreichend, einfach zu schreiben… kündigen wir fristgerecht zum 31.12.2006 das arbeitsverhältnis…
ich meine, wenn kein datum drin steht und ich auch nichts unterschrieben habe, hätte die kündigung mir theoretisch auch verspätet zugehen können! könnte man das als formfehler sehen und muss der AG dann ende dezember form- und fristgerecht auf 31.01. kündigen??
grüßle,
sonja
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der AG muss überhaupt nicht kündigen, damit diese wirksam wird.
Er könnte sich aber möglicherweise darauf berufen, dass die Kündigung unwirksam ist (ob er damit durch käme sieht man dann im Einzelfall).
Gruss Ivo
Hallo
Die Angabe des Datums der Kündigungsausstellung ist zur Wirksamkeit nicht erforderlich. Man muß eben nur den Zugang beweisen können. Theoretisch könnte der AN natürlich behaupten, die Kü später bekommen zu haben. Sobald er das auch vor dem ArbG behaupten wird, begeht er dann vereinfacht ausgedrückt die Straftat der Falschaussage vor Gericht. Und wenn der Richter das irgendwann spitz kriegt, wird es höchst unangenehm. Manch einer stolpert mit dieser Masche schon darüber, daß er sich brav arbeitslos meldet und später behauptet, keine Kü bekommen zu haben…
Gruß,
LeoLo
Der AG
muss überhaupt nicht kündigen, damit diese wirksam wird.
Hallo Ivo, den Satz versteh ich nicht. *aufdemSchlauchsteh*
MfG
Ich auch nicht, kann man auch nicht, weil er völliger quatsch ist. Da wie Du richtig sagtest Ivo die Kündigung eine Willenserklärung ist, wird sie erst wirksam, wenn der Willen zur Kündigung erklärt ist, sprich der Arbeitnehmer davon Kenntnis erlangt.
Einseitige Willenserklärung heißt nur, dass sie zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Gegenseite bedarf.
Gruß
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örks…
kommt davon wenn man das nicht richtig liest…
bitte den Teil meiner Aussage streichen.
Gruss Ivo
bitte den Teil meiner Aussage streichen.
LOL Du kannst doch alles löschen. ;o)