nach meiner Kenntnis (ich bin kein Jurist !) kann der Vermieter die Rechnung nicht in die Abrechnung 2010 einbringen.
Der Vermieter hat die Rechnung in 2010 erhalten (vermutlich nachdem er die Betriebskostenabrechnung 2009 zugestellt hatte) und hatte damit die Möglichkeit, die Abrechnung 2009 noch in 2010 nachträglich zu korrigieren.
Hallo,guten Tag
Lassen Sie sich die Rechnug zeigen.Wenn das Datum schon
älter ist als 1 Jahr, brauchen Sie nichts bezahlen.
Der Vermieter hat 1 jahr Zeit, die Abrechnen zu machen.
Wenn die Abrechnung schon älter als ein Jahr hat sich
Verjährt.
mit freundlichen Grüßen a.g.