Datum der Leistungserbringung vs Rechnungsstellung

Hallo Zusammen,

mein Vermieter möchte für 2010 Leistungen abrechnen, welche 2009 erbracht wurden, er (Der Vermieter) aber erst 2010 eine Rechnung bekommen hat.

Kann er das in der Nebenkostenrechnung 2010 abrechnen, weil die Rechnungsstellung zählt, oder zählt das Jahr der Leistungserbringung?

Besten Dank

Hallo holger99,

nach meiner Kenntnis (ich bin kein Jurist !) kann der Vermieter die Rechnung nicht in die Abrechnung 2010 einbringen.
Der Vermieter hat die Rechnung in 2010 erhalten (vermutlich nachdem er die Betriebskostenabrechnung 2009 zugestellt hatte) und hatte damit die Möglichkeit, die Abrechnung 2009 noch in 2010 nachträglich zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

PS: mich würde das Ergebnis interessieren !

Hallo,
ja er kann! Die Ausgaben, die er 2010 hatte, kann er auch in der Nebenkostenabrechnung 2010 geltend machen.
Gruß, Zita

Hallo,

Natürlich kann ihr Vermieter die Kosten noch abrechnen.

Das der Vermieter die Rechnung erst 2010 erhalten hat,dafür kann er ja auch nichts.

Gruß
monika61

Hallo,guten Tag
Lassen Sie sich die Rechnug zeigen.Wenn das Datum schon
älter ist als 1 Jahr, brauchen Sie nichts bezahlen.
Der Vermieter hat 1 jahr Zeit, die Abrechnen zu machen.
Wenn die Abrechnung schon älter als ein Jahr hat sich
Verjährt.
mit freundlichen Grüßen a.g.

2009 kann bis 31.12.2010 abgerechnet, d.h. per zugestellten Brief, werden. Dananch nicht mehr. in 2011 ist das nicht mehr möglich

Es gilt immer das Rechnungsdatum, dein Vermieter Kann ja nun auch nicht in die Zukunft schauen was für Rechnungen noch so unterwegs sind.

quatsch!
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/abrechnungs…

Es gilt immer das Rechnungsdatum, dein Vermieter Kann ja nun
auch nicht in die Zukunft schauen was für Rechnungen noch so
unterwegs sind.