Hallo Zusammen,
mein Vermieter möchte für 2010 Leistungen abrechnen, welche 2009 erbracht wurden, er (Der Vermieter) aber erst 2010 eine Rechnung bekommen hat.
Kann er das in der Nebenkostenrechnung 2010 abrechnen, weil die Rechnungsstellung zählt, oder zählt das Jahr der Leistungserbringung?
Besten Dank