Datum der Lohnauszahlung

Hallo!

Wenn im Dienstvertrag steht:
„Ihre Bezüge werden monatlich im Nachhinein abgerechnet und auf das mitgeteilte Lohnkonto überwiesen/bar ausbezahlt.“ - wie lang darf sich der AG mit der Zahlung Zeit lassen? Mitte des nächsten Monats oder nächstes Jahr ist ja auch „im Nachhinein“, aber ab wann ist es sittenwidrig?

Hanna

Hallo Hanna, normal zum 1.des folge Monats-kann aber auch der 10. oder 15. sein je nach Vereinbarung. Sittenwidrig gibts nicht,wenns länger kein Geld gibt kannst du es Einklagen.
Mfg Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine Ahnung von österrreichischem Recht!
Hallo Hanna

„Ihre Bezüge werden monatlich im Nachhinein abgerechnet und
auf das mitgeteilte Lohnkonto überwiesen/bar ausbezahlt.“

  • wie lang darf sich der AG mit der Zahlung Zeit lassen? Mitte
    des nächsten Monats oder nächstes Jahr ist ja auch „im
    Nachhinein“, aber ab wann ist es sittenwidrig?

Naja, es steht ja schon mal „…werden monatlich…ausbezahlt“ - das heißt ja schon mal im Klartext, dass „im Nachhinein“ nicht gleichbedeutend mit dem nächsten Jahr sein kann :wink:

Für DEUTSCHLAND gilt:
Wenn nichts weiter vereinbart ist, dann hat Bernd schon ganz richtig geantwortet.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… (übrigens generell eine sehr gute Seite (-:smile:

Ich wollte nur einen Link nachreichen.

ABER: Wie das in Österreich ist, kann ich Dir nicht sagen.

LG
Guido

Vielen herzlichen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen!

Hanna