Möchte gerne auf die Frage von "smartdiver"Antwort geben,dies klappt einfach nicht.
Meine Antwort würde lauten:
Die postalische Zustellung mußte noch bis 31.12.2011 sein,
die Meldung durch Elster gilt nicht.
Vermutlich bekämen Sie noch für das Steuerjahr 2007 Geld
zurück. Vielleicht sogar ua. wegen Steuer die von der Bank zu überweisen war, da mehr als 801/1602 led.vh. angefallen
sind.
Wurde also trotz dieser höheren Zinsen das zu versteuernde
Einkommen von 8004/16008 nicht überschritten ist das Finanzamt erstattungspflichtig.
Die Endfrist hierfür ist sogar der 31.12.2012, ergo, es lohnt sich die Steuererklärung für 2007 „neu“ einzureichen.