Datum des Zugangs bei Abgabe mit ELSTER

Nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung muss der Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2007 innerhalb der gesetzlich festgelegten Festsetzungsfrist, also bis zum 31.12.2011 dem Finanzamt zugegangen sein. Gilt der Antrag beim Finanzamt als zugegangen, wenn der Antrag am 29.12.2011 mittels Steuerprogramm per ELSTER abgesendet wurde oder ist der Zugang der ausgedruckten Version der komprimierten Steuererklärung per Post für das Datum des Zugangs maßgeblich?
Gemäß § 87a („Elektronische Kommunikation“) Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung heißt es: „Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat.“ Damit sollte doch das rechtzeitige Absenden mit ELSTER ausreichen, oder?

Hallo,

Es ist wohl sicher, anzunehmen, daß die elektronische Übermittlung der Steuererklärung als verbindlicher Abgabezeitpunkt verstanden wird. In der Zeile Datenübermittlung wird ja der Tag und die sekundengenaue Uhrzeit ausgedruckt.
Die Unterschrift ist rechtlich notwendig; damit bestätigt man aber auch, daß keine Änderungen gegenüber der elektronisch übermittelten Erklärung vorgenommen wurden. Gerarbeitet wird sicherlich nur mit den via ELSTER übermittelten Daten.
Ob die Daten entsprechend verarbeitet werden können (Systemfehler), weiß der Absender eh nicht - und er hat auch keinerlei Einfluß darauf.

Gruß Heinz