Person A erhält ein Schreiben einer Behörde. Darin befinden sich Unterlagen, die mit Fristen einhergehen und häßlich schmecken.
Die im Schreiben befindlichen Papiere sind mit Datumsstempel Tag n versehen. Das Hauptschreiben mit Datum n+5. Der Umschlag selbst, trägt den Datumsstempel n+7, dem Tag der Auslieferung an A.
A möchte natürlich eine Unwirksamkeit des Schreibens erreichen.
Gibt es Festlegungen zu Laufzeiten von Briefpost behördlicher Einrichtungen, aus denen abzuleiten wäre, dass diese Unterlagen/Urkunden nicht gültig sind?
Oder ist der Datumsstempel auf der Urkunde selbst nicht so wichtig, wie der Datumsstempel auf dem Umschlag, da dieser als Zeitpunkt der Kenntnisnahme angenommen wird?
Grüsse,
friend
Hello friend!
Person A erhält ein Schreiben einer Behörde. Darin befinden
sich Unterlagen, die mit Fristen einhergehen und häßlich
schmecken.
Ich bekomme sehr viel Behördenpost und war auch schon oft sehr hungrig, aber ich würde das Zeug trotzdem niemals in den mund nehmen.
Gibt es Festlegungen zu Laufzeiten von Briefpost behördlicher
Einrichtungen, aus denen abzuleiten wäre, dass diese
Unterlagen/Urkunden nicht gültig sind?
Um Gottes Willen, dann würde ja alles zusammenbrechen. Beamte haben nun mal Zeit, und die lassen sie sich auch.
Oder ist der Datumsstempel auf der Urkunde selbst nicht so
wichtig,
Richtig!
wie der Datumsstempel auf dem Umschlag, da dieser als
Zeitpunkt der Kenntnisnahme angenommen wird?
Fast. Verwaltungsakte werden natürlich erst mit Bekanntgabe wirksam. Bei normaler Briefpost (Einschreiben) wird diese drei Tage nach Aufgabe zur Post angenommen, das steht in § 4 VwZG.