Hallo,
angenommen, ein Händler bietet am 20.8.2011 Eier zum Verkauf an.
Auf dem Behälter (Karton) steht aber „…vom 28.8.2011“.
Nach Durchsicht aller Kartons stellt der Kunde fest,
dass sämtliche Kartons mit diesem Datum bedruckt sind.
Ist dieser Aufdruck zulässig?
Der angenommene Verkaufsort befindet sich in NRW.
Netten Gruß
Silberrücken
Nein !
ein Händler bietet am 20.8.2011 Eier zum Verkauf
an.
Auf dem Behälter (Karton) steht aber „…vom 28.8.2011“.
Ist dieser Aufdruck zulässig?
Nein!
ein Händler bietet am 20.8.2011 Eier zum Verkauf
an.
Auf dem Behälter (Karton) steht aber „…vom 28.8.2011“.
Ist dieser Aufdruck zulässig?Nein!
EVt. hat der Kunde aber nicht genau hingeschaut und dort stand „haltbar bis zum 28.8.2011“ - dann wäre alles ganz normal.
Gruß
Anwar
ein Händler bietet am 20.8.2011 Eier zum Verkauf
an.
Auf dem Behälter (Karton) steht aber „…vom 28.8.2011“.
Ist dieser Aufdruck zulässig?Nein!
EVt. hat der Kunde aber nicht genau hingeschaut und dort stand
„haltbar bis zum 28.8.2011“ - dann wäre alles ganz normal.
Ja, genau.
Oft steht da auch: Vom…an bei …Grad zu lagern.
Hallo,
Oft steht da auch: Vom…an bei …Grad zu lagern.
Diese Angabe ist imo bei verpackten Eiern sogar vorgeschrieben, jedenfalls habe ich schon ewig keine mehr ohne gesehen. Typisch ist gut eine Woche vor dem MHD.
Das Legedatum kann zusätzlich angegeben werden, dann muß es aber auch stimmen.
Cu Rene
Hallo,
um das lustige Rätselraten endlich abzuschließen: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernae…
Gruß
loderunner