Dauer Archivierung Patientendaten

Liebe Versicherungswissenden,

gibt es eine Vorschrift, wie lange eine GKV, PKV, behandelnde Ärzte ihre jeweiligen Patientendaten archivieren müssen?

Leider fand ich beim Googlen hier nicht so viel, womöglich gibts dafür auch keinen allgemeingültigen rechtl. Rahmen der sagt „Archivierungsdauer mind. xy Jahre“. Wenn dem so ist, was ist da usus?

Beim Nachfragen bekam ich mal von einer GKV-Mitarbeiterin gesagt, ihr Unternehmen archiviere 10 Jahre…was mich wundert - mich deucht, ohne Fachmann zu sein - dass bestimmte Dinge (z.B. Forderungen - welche?) gibt, die erst nach 30 Jahren verjähren.

Vielen Dank fürs Nachdenken & Antworten!

stefan

Hallo,
also bei uns (GKV) werden die Daten 30 Jahre archiviert.
Gruß
Czauderna