Hallo zusammen,
es handelt sich um Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 64 Fällen. Die Strafe war 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Zur Auflage wurde gemacht, dass er innerhalb einer Woche mitteilen musste, wenn er seinen Wohnort ändert.
Die Bewährungsfrist war am 12.10.12 vorüber. Die Auflagen wurden erfüllt.
Die Strafe fiel so „mild“ aus, da die Person als Strohmann handelte und der „faktische“ Geschäftsführer im Verfahren ein Geständnis ablegte.
Ist diese Strafe in einem Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke zur Verwendung einer Bewerbung) zu sehen? Falls ja, wie lange bleibt das darin gespeichert?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo zusammen,
es handelt sich um Vorenthalten und Veruntreuung von
Arbeitsentgelt in 64 Fällen. Die Strafe war 6 Monate auf 3
Jahre Bewährung.
Ist diese Strafe in einem Führungszeugnis Belegart N (für
private Zwecke zur Verwendung einer Bewerbung) zu sehen? Falls
ja, wie lange bleibt das darin gespeichert?
ja, denn der Verurteilte gilt als vorbestraft. Nur kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt.
Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten (hier der Fall) werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt.
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2037732/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2037732/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ node.html? nnn=true)
Gruß
S.J.