Dauer der Bearbeitung eines Steuerbescheides

Ich habe die simple Frage,wie lang im Finanzamt die Bearbeitung des Steuerbescheides gehen darf/kann.Gibt es da Fristen,bis wann das ab Stichtag der Abgabe gehen muß?

Beim ir geht es nun in die 9.Woche?!

Gruß,David

so genau kann man das nie sagen, aber die maximale dauer sollte 6 monate nicht überschreiten, dann kann man die untätigkeit anmahnen…

p.s., bei mir geht 2007 gerade in den 10. monat…

gruß inder, der sich über 6% zinsen freut…

Servus,

eine Frist ist nirgendwo explizit festgelegt. Üblich ist im Rahmen von Untätigkeitsklagen eine Frist von sechs Monaten +.

Hängt natürlich auch ein bissel vom Fall ab: Es können sehr viele Tätigkeiten stattfinden, von denen der Steuerpflichtige erst etwas mitkriegt, wenn er die Ergebnisse in Form von peinlichen Rückfragen in den Händen hält; je nachdem, welche anderen Behörden oder Auskunftsersuchen da im Spiel sind, vergeht schnell einige Zeit.

Schöne Grüße

MM

… der sich über 6% zinsen freut…

Wie denn, wo denn?

Gruß JK

… der sich über 6% zinsen freut…

Wie denn, wo denn?

Gruß JK

werden steuererstattungen vom amt nicht mehr verzinst ?

gruß inder

doch doch, aber 6%?

der zinslauf für 2007 hat doch erst am 1.4.2009 begonnen? wären dann also nur 1%… erstmal…

doch doch, aber 6%?

der zinslauf für 2007 hat doch erst am 1.4.2009 begonnen?
wären dann also nur 1%… erstmal…

gibt man zinsen nicht grundsätzlich im jahreswert an ?

Guten Tag,

nein, zinsen gibt es nur für jeden vollen monat ab dem 1.4.09. und dann für jeden monat 0,5%. § 230 AO ff.

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also ich habe mal gelernt, dass es 6% pro jahr sind und so sage ich das auch meinen mandanten… einfach mal den blick über den gesetzesrand wagen, dann wird vieles einfacher…

beste grüße

inder

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einfach mal den blick über den gesetzesrand wagen, dann :wird vieles einfacher…

naja, wenn gerade einen steuerbescheid aus den jahren 2006 und 2007 vor sich liegen hat und sich die berechnung der zinsen ansieht, dann ist dies tatsächlich ein blick über den gesetzesrand…
aber er gibt leider nix anderes her als das was im gesetz steht…
wie auch immer, es gibt zinsen und das allein zählt!

schöne grüße
e

(die nix schmlimmer findet als den satz „ao macht froh!“)

aber er gibt leider nix anderes her als das was im gesetz
steht…

doch doch, daraus abzuleiten, was der zins im jahre bringt, denn diese angabe ist in verbindung mit zinsen ja im allgemeinen finanzleben usus… deshalb spricht man da auch immer von 6%, auch wenn in der AO 0,5 pro monat steht… aber jetzt haben wir genug krümel gepickt…

p.s. kommt ein grieche zur bank und will einen gyros-kredit… sagt der bankangestellte: „das ist hier aber nicht ouzo“

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Also ich meine die ganz normale Steuererklärung,ok?Hat die nicht Bearbeitungsfristen ab dem Tag der Abgabe,das meint ich.

Liebe Grüße,David.