Ich habe voriges Jahr im Juni meinen Sohn geboren. Ich bin jetzt 46 Jahre, verheiratet und habe noch eine Tochter, die die erste Klasse besucht. Mein Mann und ich beziehen ALG II. Ich hatte vor der Geburt der ARGE mitgeteilt, dass ich gern 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte, davon wissen sie jetzt angeblich nichts mehr. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, wo ich in zwei Wochen zum Termin mit Bewerbungsunterlagen und Nachweise über Eigenbemühungen erscheinen soll. In der Zeit jetzt seit der Geburt habe ich mich logischerweise nicht um Arbeit bemüht, da das eh keinen Sinn macht. Für mich selber geschaut schon, wenn sich etwas durch Zufall ergeben hätte, hätte ich dieses angenommen, aber eigentlich möchte ich schon die zwei Jahre intensiv mit meinem Sohn verbringen, da es in meinem Alter definitiv das letzte sein wird und ich gern das nutzen möchte, wenn es mir von gesetzlicher Seite gestattet wird. Mein Mann steht dem Arbeitsmarkt ja uneingeschränkt zur Verfügung, Nun meine Frage, kann die ARGE mir wirklich vorschreiben, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende um der Arbeitsuche nachzugehen? Ich befürchte ja eher, dass mir keine Arbeit angeboten wird, sondern ich evtl. in die zigste Bewerbermaßnahme gesteckt werde, die so gesehen der ARGE ordentlich Geld kostet, aber Null Nutzen hat. Wer kann mir evtl. mit Gesetzestexten helfen oder generell Auskunft geben, wie sich hier die Sachlage gestaltet.
Hallo,
ich würde tatsächlich zu einem Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler gehen und ihm persönlich sagen, dass Sie gerne 2 Jahre in Mutterschutz gehen würden. Soweit ich weiß würden sogar 3 Jahre gehen.
Einfach mal zum Termin gehen und dann hören was er sagt.
MfG
Kann ich leider nichts dazu sagen, und verkneife mir einen Kommentar
Vielleicht auch besser so.
Kann ich leider nichts dazu sagen, und verkneife mir einen
Kommentar
Hi jacqueline66,
ich rate Dir, einen Beratungsschein zu beantragen und einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) aufzusuchen. Dieser kann (und DARF!) Dir konkret Rechtsauskunft geben. Ob Du ihn dann auch gegen die ARGE mandatierst, bleibt Dir ja frei. Aber ein SChreiben eines Anwalts für Dich wird i. d. R. sinnvoll sin, damit Du nachhaltig = langfristig Ruhe von der ARGE erhältst und vernünftig behandelt wirst.
Das natürlich nur, wenn Gespräche vorab fruchtlos blieben. Zunächst musst Du versuchen, selber das Problem zu lösen, z. B. durch ein Gespräch. Érst wenn das scheitert, kannst Du einen Anwalt - ggf. kostenpflichtig für die ARGE - mandatieren. Ich setzte voraus, dass dieser Gesprächsversuch bereits scheiterte.
Ggf. kannst Du auch beim Anwalt die Kostenübernahme beantragen, dann hast Du noch weniger Arbeit. Guck mal in Deine Tageszeitung, hier bei uns in Aachen inserieren immer 2 Anwälte für „Probleme mit Hartz IV“ und einen kenn ich persönlich, den kann ich durchaus empfehlen. Aber jeder der solche Anzeigen schaltet, dürfte sich gut auskennen. Ruf einfach mal dort an.
Dann mitnehmen: • Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen, • Einkommensnachweise aller Personen in Deinem Haushalt, sofern unterschiedlich vom Bewilligungsbescheid. • Außerdem Papiere zum konkreten Problem.
Viel Erfolg,
mfG.
Werner Pühringer