Darf die ARGE einem vorschreiben, wie lange man in Elternzeit geht? Es geht um ein verheiratetes Paar, das Kind wurde im Juni 2012 ein Jahr. Es wurde vor Beginn des Mutterschutzes mündlich bei der ARGE eine Elternzeit von 2 Jahren vereinbart. Davon weiß die Bearbeiterin der Frau nun nichts und schickt der Frau einen Termin, wo sie aktuelle Bewerbungsunterlagen und Nachweise über Eigenbemühungen vorlegen soll. Beide Ehepartner beziehen Hartz IV. Der Ehemann steht der Vermittlung uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Krippenplatz ist erst ab 1.11.12 vakant und dies beginnt auch erst einmal mit einer zweiwöchigen Eingewöhnungsphase. Der Krippenplatz gewährt jedoch auch nur 5 h tägliche Betreuung. Kann die ARGE die Frau zwingen, die Elternzeit derart zu verkürzen?
das Kind wurde im Juni 2012 ein Jahr. (…) Der Ehemann steht der Vermittlung uneingeschränkt zur Verfügung.
Bis das Kind 3 Jahre alt und geregelt (fremd)betreut ist, muss die Mutter weder dem Arbeitsmarkt noch für Maßnahmen zur Verfügung stehen.
http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
LG
*Nachschieb, da jetzt erst bemerkt:*
einen Termin, wo sie aktuelle Bewerbungsunterlagen und Nachweise über Eigenbemühungen vorlegen soll
Wurde mit der Mutter des 1jährigen Kindes eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die beinhaltet, dass sie sich zu bewerben und entsprechende Nachweise darüber vorzulegen hat ? Falls ja - und sie aber derzeit noch beim Kind bleiben will-, müsste sie diese Eingliederungsvereinbarung (nachweislich schriftlich !) umgehend fristlos kündigen mit Hinweis auf die Kindesbetreuung.
Eine Eingliederungsvereinbarung darüber besteht nicht.
Vielen Dank für die Antwort.