Dauer der Elternzeit vorzeitig bekannt geben

Mein Arbeitsgeber möchte gerne, dass ich die Dauer meiner Elternzeit jetzt schon (Stichtag ist erst der 05.07.11) bekannt gebe, da der Betriebsrat erst dann einer Stellenausschreibung für einen Vertretung zustimmt.

Da ich meine Vertretung selbst noch einarbeiten soll, kann ich die Beweggründe natürlich nachvollziehen, aber rein rechtlich muss die Dauer doch erst „sechs Wochen vor dem Ende der Schutzfrist“ mitteilen…

Mündlich habe ich meinem Chef schon gesagt, dass ich mindestens 1 Jahr Elternzeit nehmen werde, dass ich aber noch nicht weiß, ob es noch 2 Jahre werden.

Ich habe jetzt einen Dreizeiler aufgesetzt, indem ich mitteile, dass ich mindestens 1 Jahr EZ nehmen werden und ihn über die genaue Dauer zu dem gesetzlich festgelegten Termin informieren werden.

Ist das so ok, oder kann mir daraus noch ein Nachteil entstehen?

Danke für Eure Hilfe,

Marina

Im Großen und Ganzen ist das soweit ok, jedoch glaube ich, dass ein persönliches Gespräch mit dem Chef (Der BR-Vorsitzende oder dessen Vertretung sollte eventuell dabei sein)über die geplante Dauer und deren eventuellen Verlängerung sinnvoll wäre. Je eher die Information an den Chef geht, umso mehr Zeit hat er eine geeignete Vertretung zu suchen und einzuarbeiten.
Ein entgegenkommen wirkt sich in dem Fall eher positiv aus.

Danke für die schnelle Antwort.

Mündlich ist mein Chef schon informiert - er will es jetzt noch schriftlich haben. Ich hatte eben nur Sorge, dass meine vorläufige Meldung doch als offiziell verstanden wird und ich dann später nicht mehr verlängern kann. Aber ich werde das dann noch so im Brief formulieren.

Leider ist das Verhältnis BR zur Führungsriege bei uns in der Firma sehr angespannt und mein Chef würde dessen Einbeziehen als „Dolchstoß“ empfinden. Ich denke aber darüber nach. Vielen Dank für den Tipp.