Dauer der Erbabwicklung

Angenommen Person A, ist gestorben und hat eine Pflegetochter, deren Mann und deren Sohn hinterlassen. Alle 3 wurden zu 1/3 an dem Nachlass beteiligt. Der Fall scheint nicht kompliziert. wie schnell dauert in solch einem, Fall die Abwicklung bzw die Auszahlung des Erbes. Die Verstorbene Person hat 2 Sparkonten. Ist es den Hinterbliebenen irgendwie möglich schon im Vornherrein auf diese zuzugreifen?

mfg

Hallo erstmal.

Die Verstorbene Person hat 2 Sparkonten.
Ist es den Hinterbliebenen irgendwie möglich schon im
Vornherrein auf diese zuzugreifen?

Das kommt drauf an. Zur Einsichtnahme bedarf es eines gültigen Erbscheins: http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2006/tipp…

mfg M.L.

Hi,

da der Erbnachweis meist eine Zeit dauert, zahlen viele Banken auch ohne Erbnachweis schon bestimmte Dinge aus dem Guthaben, z.B. Bestattungskosten.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

wenn ein Erbschein notwendig ist, dauert das ca. 6 bis 8 Wochen, bis man über das Geld verfügen kann.

Gruss

Andreas

Angenommen Person A, ist gestorben und hat eine Pflegetochter, deren Mann und deren Sohn hinterlassen. Alle 3 wurden zu 1/3 an dem Nachlass beteiligt. Der Fall scheint nicht kompliziert.

Ist er aber schon jetzt, weil das Testament eingesehen werden müsste. Es muss wohl davon ausgegangen werden, dass alle drei zu gleichen Teilen Erben sein, also werden sie zu einer Erbengemeinschaft.

wie schnell dauert in solch einem, Fall die Abwicklung bzw die Auszahlung des Erbes. Die Verstorbene Person hat 2 Sparkonten.

Das kommt auf die Bank an. Einige Banken zahlen gegen Vorlage des eröffneten Testamentes an alle drei aus, verlangen aber eine „Freihalte-Erklärung“, in der die drei Erben die Bank von Ansprüchen anderer Personen freihalten.

Die drei Erben sollten also mit der Bank zusammen einen Termin vereinbaren und dort die gemeinsame Auflösung der beiden Konten. Wenn dort keine Millionen gebunkert sind, dürfte die Bank dies relativ schnell abwickeln. Aber Bank ist nicht gleich Bank. Einige bestehen schon bei geringen Guthaben auf einen Erbschein.

Ist es den Hinterbliebenen irgendwie möglich schon im
Vornherrein auf diese zuzugreifen?

Wie? Bevor A verstirbt? Das ist ja wohl ein Witz.