Dauer der Garantie/Gewährleistung auf eine Espressomaschine

Eine Espressomaschine, Ende November 2012 gekauft  und ca. 1.000,-- teuer, fing im Laufe des Sommes an, undicht zu werden. Anfang August: Anfrage an den Verkäufer, Vermutung, es sei noch Garantie auf der Maschine und Bitte um Abhilfe. Keine Antwort zur Garantie bzw. Gewährleistung, dafür aber das Angebot, an Ort und Stelle zu reparieren.

Nach gut drei Monatens des immer wieder Hinhaltens ist der Schaden deutlich schlimmer. Energische Bitte nebst Fristsetzung, sich nun zu kümmern.

Unfreundliche Antwort mit dem Hinweis, das Angebot an Ort und Stelle zu reparieren, war ein Kulanzangebot. Ansonsten könne Maschine bitte eingeschickt werden.

Hat er recht?

Sesemi

grundsätzlich gilt die händlergewährleistung - und zwar zwei volle jahre lang. damit sollen defekte abgedeckt werden, die zum kaufzeitpunkt schon vorhanden waren. in den ersten sechs monaten muss der verkäufer beweise zu seiner entlastung liefern, danach kehr sich die beweislast um und der kunde muss beweisen, dass es sich um einen defekt handelt, der zum kaufzeitpunkt schon vorlag.

garantie ist etwas, was der händler/hersteller freiwillig und zu eigenen (beim kauf definierten) bedingungen anbietet. sowohl dauer als auch umfang sind dabei frei. ob es eine garantie in diesem fall gibt/gab, kann dir hier keiner sagen.

Hallo!

Vermutlich noch Garantie drauf ?

das weiß man nicht ? Man hat dazu Unterlagen mitbekommen, es wäre absolut unüblich, es gäbe KEINE Herstellergarantie von mind. 1 Jahr.

Und die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre mit den kritischen ersten 6 Monaten.

Natürlich muss der Kunde die Ware zum Händler bringen, wenn nachgebessert oder getauscht werden soll. Reparaturen vor Ort mag es bei großen Gewerbemaschinen in der Gastronomie geben.
Und wenn man Garantie nutzen will, dann muss man es bestimmt einschicken oder über den Händler einliefern.

das steht alles in den Unterlagen, die man bekommen hat.

MfG
duck313

Hallo,

das weiß man nicht ? Man hat dazu Unterlagen mitbekommen, es
wäre absolut unüblich, es gäbe KEINE Herstellergarantie von
mind. 1 Jahr.

Seit wann ist das absolut unüblich und warum sollte es auch in diesem Fall zutreffen? Ich kenne da durchaus Hersteller, die Garantie nur dann gewähren, wenn das Gerät über einen zertifizierten Händler gekauft, registriert und nicht gewerblich genutzt wurde. Was liegt denn hier vor?

Btw., die berühmten 6Monate beziehen sich ausschließlich auf die Beweislastumkehr bezüglich des ZEITPUNKTES, an dem der Mangel vorlag. Dass es sich überhaupt um einen Sachmangel und nicht etwa Fehlbedienung oder Verschleiß handelt, muss der Käufer auch dann schon beweisen.
Gruß
Testare_

in den ersten sechs
monaten muss der verkäufer beweise zu seiner entlastung
liefern, danach kehr sich die beweislast um und der kunde muss
beweisen, dass es sich um einen defekt handelt, der zum
kaufzeitpunkt schon vorlag.

Das ist falsch. Die Beweislastumkehr bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt, nicht auf die Tatsache eines Sachmangels - es muss immer der Kunde beweisen, dass es sich nicht um Verschleiß oder Fehlbedienung etc. handelt.

Na toll: das ist nämlich genau, was der (Vertrags-)Händler mir jetzt unterstellt: dass ich schuld an dem Defekt sei.

Und: nein, es gab keine Vertragsunterlagen, die von einer Garantie von einem Jahr sprechen; lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Frage ist allerdings: wenn der Händler auf die Eingangsfrage nach der Garantie nicht eingeht, sondern lediglich freundlich verspricht zu kommen - ändert das die Sachlage?

Sesemi

Nachtrag: einschicken geht nicht, weil die Maschine einfach zu schwer zum Verpacken, Treppe runtertragen etc. ist. Und, wie gesagt: es bestand ja das Angebot, vor Ort zu reparieren.

Na toll: das ist nämlich genau, was der (Vertrags-)Händler
mir jetzt unterstellt: dass ich schuld an dem Defekt sei.

Tja, so ist das nunmal im Gesetz vorgesehen.

Und: nein, es gab keine Vertragsunterlagen, die von einer
Garantie von einem Jahr sprechen; lediglich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

Dann gibt es auch keine Garantie, ganz einfach.

Die Frage ist allerdings: wenn der Händler auf die
Eingangsfrage nach der Garantie nicht eingeht, sondern
lediglich freundlich verspricht zu kommen - ändert das die
Sachlage?

Nein, was sollte das denn ändern? Es wurde doch keine KOSTENLOSE Reparatur angeboten?
Gruß
Testare_

Hallo Sesemi,

schau bitte in die AGB Deines Händlers, oder in die Unterlagen welche Du mit der gelieferten Maschine bekommen hast. Sollte dort nichts anderes geregelt sein musst Du die Maschine für die Rep. einschicken. Das ist eben der Nachteil bei Online Käufen.

Gruss
W.A.