Dauer der Untersuchungshaft ?

Moin zusammen,

angenommen jemand wird aufgrund eines Strafbefehls festgenommen und sitzt fortan in Untersuchungshaft. Wie lange darf die Justizbehörde ihn dort belassen, bis wann muß spätestens der Prozess eröffnet werden ?

Besten dank im Voraus !
makhl

angenommen jemand wird aufgrund eines Strafbefehls
festgenommen und sitzt fortan in Untersuchungshaft. Wie lange
darf die Justizbehörde ihn dort belassen, bis wann muß
spätestens der Prozess eröffnet werden ?

ich nehme einfach mal an, du meinst den haftbefehl ?

http://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

die StA nimmt regelmäßig etwa 3 wochen vor ende der 6 monate die prüfung der vor. des haftbefehls vor.
eine informelle anregung, den haftbefehl aufzuheben (vor. sind stets von amts wegen zu berücksichtigen), scheitert regelmäßig.

vorher können nat. die voraussetzungen des haftbefehls wegfallen, so dass die StA den HB aufzuheben beantragt, http://dejure.org/gesetze/StPO/120.html

möglich ist die haftprüfung bzw. haftbeschwerde gegen den haftbefehl, § 117 stpo

Hallo,

vermutlich meinst du einen U-Haft-Befehl. Der HB aufgrund eines nichtbezahlten Strafbefehls wird als Vollstreckungs-HB erlassen.

Die Dauer der U-Haft hängt von der Tat ab, vom Fortgang der Ermittlungen und vom Fortbestehen der Haftgründe; deshalb kann eine feste Dauer nicht angegeben werden. Ich kenne einen Fall, in dem der Beschuldigte 33 Monate in U-Haft verbrachte (und dann eine kleine Geldstrafe bezahlte). Haftbeschwerde kann aber jederzeit eingelegt werden.

Gruss

Iru