Dauer der Verschwiegenheitsplicht bei AG-Wechsel?

Hallo,

eine Person wechselt den AG.

Er fängt bei einem Konkurrenten an.

Die Person ist im Verkauf tätig.

Die Person hat natürlich keine Unterlagen aus der ersten Fa. mitgenommen. Allerdings hat sie sämtliche Kundennamen und weitere Daten im Kopf.

Darf die Person bei dem neuen AG von seinem geistigen Eigentum Gebrauch machen, um zu versuchen Bestandskunden vom ersten AG abzuwerben?

Wie ist hier die Rechtslage?

Wie lange muss sich ein ehemaliger Mitarbeiter an die Verschwiegenheit halten?
Werden dabei Unterschiede gemacht?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo

Könnte man an die Kundendaten - egal, wie aufwendig - auch anders (Telefonbuch, öffentliche Listen, …) gelangen?

Gruß,
LeoLo