Hallo,
ich habe eine Frage,
In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wurde ein neuer Verwalter gewählt. Da es zu Unstimmigkeiten kam, wurde der Verwaltervertrag von einem Eigentümer nicht unterzeichnet.
Also Verwaltet die Vewaltung mit einer Vollmacht nach § 27 des WEG Gesetzes.
Nun meine Frage, wie lange ist hier die Amtszeit vorgesehen, die Eigentümer selbst haben nichts festgelegt.
Muss also nach einem Jahr der Verwalter erneut gewählt werden ( oder eben nicht)??