Dauer des Arbeitslosengeldes

Wie lange hat man/frau Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er/sie, sagen wir, ca. 964Tage in den letzten 4Jahren gearbeitet hat, und nun mit ca. 59 Jahren Arbeitslos wird ?

Warum muss das (laut Broschüre) vor Bewilligung beim Arbeitsamt geschehen ?

Warum muss man das dem Berater sagen(kann der nicht lesen) ?

Ihre Frage kann ich nicht eindeutig beantworten, da ich im Jobcenter beschäftigt und nicht in einer Agentur für Arbeit. Denn Ihre Frage betrifft den Rechtskreis SGB III.
Was können Sie machen? Sie können zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen und Ihr Anliegen relativ schnell klären (der einfachste Weg). Oder Sie stellen Ihre Frage ins Forum. Dort sind Kollegen aus dem SGB III-Bereich, die Ihre Frage beantworten können.

Hallo Eugen,

Warum muss das (laut Broschüre) vor Bewilligung beim Arbeitsamt geschehen

hier ist unklar was du meinst. Was muss vor der Bewilligung beim Arbeitsamt (Arbeitsagentur) geschehen?

Warum muss man das dem Berater sagen(kann der nicht lesen) ?

Auch hier wäre es gut wenn du schreibst was du meinst.

Was muss man dem Berater sagen? (In den meisten Fällen können die lesen)

Gruß
N.N

Hallo Grußloser,

Wie lange hat man/frau Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn
er/sie, sagen wir, ca. 964Tage in den letzten 4Jahren
gearbeitet hat, und nun mit ca. 59 Jahren Arbeitslos wird ?

guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

Warum muss das (laut Broschüre) vor Bewilligung beim
Arbeitsamt geschehen ?

Welche Textpassage meinst du aus http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Warum muss man das dem Berater sagen(kann der nicht lesen) ?

was?

auch ohne Gruß

Gut, vielleicht hätte ich etwas mehr schreiben sollen.

Weil der Termin bei der „Agentur für Arbeit“ erst noch kommt, wollte ich mich vorab informieren.

Also es geht um das Merkblatt für Arbeitslose, von der „Agentur für Arbeit“, wo auf Seite 28 eigentlich alles beschrieben ist.

Aber es stellt sich mir die Frage was den Unterschied macht, wenn ich, sagen wir,

 ca. 30 Jahre bin (und in der Rahmenfrist) die letzten 30 Monate gearbeitet habe.

oder

 ca. 58 Jahre bin (und in der Rahmenfrist) auch die letzten 30 Monate gearbeitet habe.

Steht dann beiden 15 Monate ALG zu?
Was macht dann der Unterschied mit den?

In meinen Augen macht es keinen Unterschied ob ich 30, 45, 48 oder 58 bin.

Das bei der Seite 28(Merkblatt für Arbeitslose) hinter 50J, 55J bzw. 58J 2Sterne sind muss doch wohl etwas mehr bedeuten, als " **) Wenn Sie bei Beginn Ihres Arbeitslosengeldanspruchs bald eines dieser Lebens-jahre vollenden, empfiehlt es sich, dass Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit über Ihren Anspruch beraten lassen. Dies muss unbedingt vor der Bewilligung Ihres Arbeitslosengeldes sein." oder seh ich das falsch?

Sorry das ich den Gruss vergessen habe.

MfG
Eugen

PS: Lieber würde ich wieder Arbeiten, als diesen ganzen Papiergramm und die Rennerei mit der AfA zu haben.