Gut, vielleicht hätte ich etwas mehr schreiben sollen.
Weil der Termin bei der „Agentur für Arbeit“ erst noch kommt, wollte ich mich vorab informieren.
Also es geht um das Merkblatt für Arbeitslose, von der „Agentur für Arbeit“, wo auf Seite 28 eigentlich alles beschrieben ist.
Aber es stellt sich mir die Frage was den Unterschied macht, wenn ich, sagen wir,
ca. 30 Jahre bin (und in der Rahmenfrist) die letzten 30 Monate gearbeitet habe.
oder
ca. 58 Jahre bin (und in der Rahmenfrist) auch die letzten 30 Monate gearbeitet habe.
Steht dann beiden 15 Monate ALG zu?
Was macht dann der Unterschied mit den?
In meinen Augen macht es keinen Unterschied ob ich 30, 45, 48 oder 58 bin.
Das bei der Seite 28(Merkblatt für Arbeitslose) hinter 50J, 55J bzw. 58J 2Sterne sind muss doch wohl etwas mehr bedeuten, als " **) Wenn Sie bei Beginn Ihres Arbeitslosengeldanspruchs bald eines dieser Lebens-jahre vollenden, empfiehlt es sich, dass Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit über Ihren Anspruch beraten lassen. Dies muss unbedingt vor der Bewilligung Ihres Arbeitslosengeldes sein." oder seh ich das falsch?
Sorry das ich den Gruss vergessen habe.
MfG
Eugen
PS: Lieber würde ich wieder Arbeiten, als diesen ganzen Papiergramm und die Rennerei mit der AfA zu haben.