Dauer des Vertrages

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich einen Strom-Lieferungsvertrag mit Dauer von 12 Monaten abschließe und z. B. nach 6 Monaten umziehen möchte, kann ich den Vertrag kündigen oder muss ich ihn in meiner neuen Wohnung fortführen?

Danke im Voraus
misula

Hallo,
das kann ich dir nicht sagen, denn das steht alles im kleingedruckten des Vertrages.
Manche Firmen sehen einen Umzug als Sonderkündigungsrecht an, andere bestehen auf erfüllung des Vertrages.
Das geht soweit, das man die nichtgenutzten Monate sogar bezahlen muß, z.B. wenn man ein Stromkontingent im Vorraus kauft, ist das Geld futsch.

Hallo misula,
im Normalfall kann mit 14 tägiger Kündigungsfrist (also spätestens 14 Tage vor Auszug) wegen Wohnungswechsel der Stromliefervertrag gekündigt werden. Bei Einzug wird dann ein neuer Vertrag geschlossen, auch wenn es der gleiche Lieferant ist. Manche Lieferanten akzeptieren die Kündigung aber nicht, da muss man nochmal nachhaken.
Gruß Franky

Hallo,
ich bin eher im Gewerbebereich tätig, da gelten andere rechtliche Bestimmungen. Aus eigener Erfahrung kenne ich es aber so, dass der Vertrag nicht fortgeführt werden muss und auch nicht kann.

Viele Grüße

Hallo,
was sagen die AGB des Lieferanten? Eine allgemeine Rechtsauskunft kann und will ich hier nicht geben.
Beste Grüße

H. Rosen

Hallo misula,

sorry, ich hoffe es ist noch nicht zu spät.

Wenn dein Anbieter auch an deinem neuen Wohnort liefern kann, gibt es keinen Grund für eine Kündigung.

Sollte er nicht liefern können, mußt du den Umzug, am besten so schnell wie möglich melden und am Tage des Umzugs den Zählerstand ablesen und auch melden. Dann bekommst du in der Regel den Vertrag gekündigt.

Wenn du eine Jahreszahlung gemacht hast, wird diese gemäß den AGBs verrechnet.

Bei genauen Firmenangaben und Vertragsangaben kann ich mehr sagen. gerne an [email protected]

Liebe Grüße

Günther