Dauer einer Überweisung von Österreich nach D

wie im Topic, wie lange kann so eine Überweisung dauern? Hat jemand schon mal Geld aus AT empfangen?

Gruß,
Jurek

Hallo Jurek,

die Überweisungen von den Kunden aus A, die ich in D verbuche, sind üblicherweise drei Tage unterwegs - hängt auch davon ab, zu welcher Tageszeit sie beauftragt worden sind. Schnellere Fälle kommen auch vor, langsamere bloß bei Häufungen von unerwarteten Bankfeiertagen.

Ob das ohne Angabe von IBAN und BIC länger dauert / dauern darf, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Jurek,

hier solltest Du was finden:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/azvframe.html

Eine wirklich gute Seite mit allerlei Informationen.

Gruß Peter

Hallo Jurek,

ähnlich wie in die Gegenrichtung ist die Dauer der Überweisung - m.W. ebenfalls gesetzlich - max. 5 Arbeitstage. (Edith bitte korrigiere mich falls ich hier irre.)

I.d.R. wurde schon richtig erwähnt, dass es allerdings nur 3 Arbeitstage lang geht.

Gruß Ivo

Hi Ivo

ähnlich wie in die Gegenrichtung ist die Dauer der Überweisung

  • m.W. ebenfalls gesetzlich - max. 5 Arbeitstage. (Edith bitte
    korrigiere mich falls ich hier irre.)

Du irrst nicht. Es stimmt.

Da es sich dabei um eine EU-Verordnung oder Richtlinie (keine Ahnung was davon) handelt, sollte das sogar für ganz Europa gelten.

I.d.R. wurde schon richtig erwähnt, dass es allerdings nur 3
Arbeitstage lang geht.

Bei uns ist es teilweise sogar so, daß Überweisungen nach D schneller beim Empänger einlangen als solche, die im Inland bleiben.

Gruß
Edith

Hallo,

Du irrst nicht. Es stimmt.

Da es sich dabei um eine EU-Verordnung oder Richtlinie (keine
Ahnung was davon) handelt, sollte das sogar für ganz Europa
gelten.

es ist eine EU-Richtlinie und das bedeutet, das sie nicht sofort in der ganzen EU gilt (im Gegensatz zur EU-Verordnung), sondern von den einzelnen Ländern per Gesetz oder Verordnung umgesetzt werden muß. Sie muß aber nicht exakt umgesetzt werden, sondern so, daß das Ziel erhalten bleibt. Die Österreicher hätten also vorschreiben können, daß eine grenzüberschreitende Überweisung innerhalb von vier (statt fünf) Tagen ausgeführt/gutgeschrieben werden muß. Hammse aber nicht.

Gruß,
Christian

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teilweise offtopic
Hi

es ist eine EU-Richtlinie und das bedeutet, das sie nicht
sofort in der ganzen EU gilt (im Gegensatz zur EU-Verordnung),
sondern von den einzelnen Ländern per Gesetz oder Verordnung
umgesetzt werden muß. Sie muß aber nicht exakt umgesetzt
werden, sondern so, daß das Ziel erhalten bleibt.

Danke :smile:
Wieder was gelernt :smile:

Ich hatte mir den ganzen Text als wir die Info von unserer Zentrale bekamen nicht komplett durchgelesen, sondern nur die Dinge rausgenommen, die für mich wichtig waren, weil immer wieder danach gefragt wird. Das waren in der Hauptsache diese 5 Tage.

Mittlerweile sollte die EU-Richtlinie aber im gesamten EU bzw. EURO-Raum umgesetzt sein, oder? Wo kann man das nachlesen?

Gruß
Edith

Guten morgen,

Mittlerweile sollte die EU-Richtlinie aber im gesamten EU bzw.
EURO-Raum umgesetzt sein, oder? Wo kann man das nachlesen?

für die EU15 hier:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/c…

Gruß,
Christian