Hallo,
gibt es ein geltendes Recht oder ein Gerichtsurteil, in dem klar geregelt ist, wie lange eine Überweisung von einer Bank auf eine andere dauern darf? Kann ich etwaige Mahngebühren, die ausschließlich durch eine zu lange Überweisungsdauer entstehen, von der verursachenden Bank zurückfordern? Woher weiss ich, welche Bank der Verursacher ist (die Bank, bei der ich überweise oder die Bank des Empfängers, die nur verspätet gutschreibt?
generell dauert heute eine überweisung einen arbeitstag, falls du sie bis ca. 11.00 bei deiner bank abgegeben hast.
das gesetz (es müßte das EZÜ-Abkommen sein) billigt den KI=kreditinstituten aber eine bestimmte zeit der weiterleitung zu. ich meine sogar mitbekommen zu haben, daß die frist zugunsten der KI verlängert wurde (3-5 tage). nagel mich da aber nicht fest. es müßte wie gesagt alles (haftung, art der weiterleitung und dauer) in diesem EZÜ-Abkommen stehen.
ich hoffe, daß ich dir etwas helfen konnte
cu