vielleicht weiß die Antwort jemand: Mieterin eines 1-Familienhauses soll nach 23 Jahren ausziehen, da der Verkauf des Hauses ansteht.Wie lang darf die Mieterin das Haus noch bewohnen? Danke für eine sachdienliche Antwort. Sollte diese Frage schon eine Rechtsfrage sein?
Danke trotzdem und freundlichen Gruß
Djanet.
Hallo erstmal
Mieterin eines
1-Familienhauses soll nach 23 Jahren ausziehen, da der Verkauf
des Hauses ansteht.
I.A. bricht der Kauf nicht die Miete.
Wie lang darf die Mieterin das Haus noch
bewohnen?
I.A. orientiert sich die vermieterseitige Kündigungsfrist an der bisherigen Länge des Mietverhältnisses: FAQ:1261
HTH
mfg M.L.
Moin,
Mieterin eines
1-Familienhauses soll nach 23 Jahren ausziehen, da der Verkauf
des Hauses ansteht.Wie lang darf die Mieterin das Haus noch
bewohnen? Danke für eine sachdienliche Antwort.
„Verkauf bricht nicht Miete“, das bedeutet, dass ein Käufer (automatisch) in alle bestehenden Mietverträge eintritt. Ergo darf die Mieterin weiterhin (unbefristet) das Haus bewohnen, solange, bis der Vetrag im Rahmen der mietvertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen gekündigt wird.
Etwas anderes würde bei Eigenbedarf oder Versteigerung gelten, aber im Ursprungsposting war von Verkauf die Rede.
Gruß vom Wolf