Hallo Freunde
Vor kurzem wurde in unserem MFH, bestehend aus 2 Eigentümer und 2 Mietparteien, ein Aushang geschrieben. Darin stand :
" Hiermit möchten wir ankündigen, dass ab dem 22.11.2012 Möbel durch das Haus getragen werden. Dies wird voraussichtlich bis zum 30.11.2012 andauern !
Darum möchten wir bitten, den Durchgang frei zu räumen !
Wir bitten für entstandene Geräuschbelästigungen um Verständnis !
Name
Nun frage ich mich, ist die Dauer auch so zulässig und ist es überhaupt möglich, etwas festzusetzen ohne Absprachen mit den Mitbewohnern ?
Für Antworten, möglichst mit Rechtssprüchen und Paragraphen wär ich sehr dankbar.
Hallo,
eine Woche scheint mir recht lang für einen Umzug.
Mit einer Spedition ist das in der Regel an zwei Tagen über die Bühne. Aber wenn man aus Kostengründen in Eigenregie umzieht kann sich das natürlich mal in die Länge ziehen. Vielleicht sind aber auch noch Handwerker und Neumöbellieferanten beauftragt.
Meines Wissens gibt es keine Pflicht die Nachbarn über einen bevorstehenden Umzug zu informieren. Solange es nicht nachts, sonntags oder während der Mittagsruhe erfolgt ist das auch als zumutbare Lärmbelästigung zu betrachten.
Wenn Sie sich durch die lange Dauer belästigt fühlen, sprechen Sie doch einfach mit ihm. Die Formulierung in seiner Mitteilung läßt doch durchaus Gesprächsbereitschaft erkennen.
Viele Grüße
J. Wörle
IHR UMZUGSEXPERTE.de
hallo ostrockfan,
bin kein Jurist, aber ausser bitten können die doch nichts oder?
p
Hallo,
leider kann ich Dir da auch nicht weiterhelfen…
Ich sehe diese Nachricht so, dass sich die anderen Mieter darauf einstellen können, dass es die nächsten Tage etwas lauter wird. Der Hinweis, den Durchgang frei zu lassen ist verständlich. Stelle Dir mal vor, jedesmal, wenn ein breites Möbelstück nicht an einem Gegenstand vorbei kann, wird bei dem entsprechenden Mieter beklingelt! Wäre doch viel nerviger als diese Lösung. Würde mir von dem Schreiben eine Kopie machen und bei Bedarf (also, wenn man selbst mal auszieht) die gleichen Rechte einfordern.
MfG
Sabine Kruse