Hallo,
ist es korrekt, dass der Anspruch auf Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 25. Geburtstag + 10 Monate für Zivildienst endet?
Ich hätte erwartet, dass hier wie in der Rentenversicherung auch, berücksichtigt wird, wie lang die Wartezeit zwischen Abitur und Einberufung zum Zivildienst war. Diese konnte ich schließlich nicht beeinflussen und sie wäre nicht angefallen, hätte ich keinen Zivildienst geleistet.
Also ist es korrekt, dass die Krankenkasse diese Wartezeit nicht berücksichtigt?
Danke!
Hallo
ja das ist korrekt, habe leider gerade die passende gesetzliche Vorschrift nicht parat, aber es ist tatsächlich so, das sich die Zeit
der Familienversicherung um die Zivildienstzeit/Grundwehrdienstzeit
verlängert bei Schul/Berufsausbildung oder Studium.
Gruß
Czauderna
Danke für die Blitzantwort 
Ich plane, mich für den Rest des Studiums privat zu versichern, um meinen Gesundheitszustand „einzufrieren“. Das macht aber wohl nur Sinn, wenn ich nachher auch bei der selben Versicherungsgesellschaft versichert bleiben möchte.
Gibt es Stolperfallen, die ich bei der Auswahl einer PKV unbedingt beachten muss? Gibt es einen guten Vergleichsrechner, bei dem ich nicht gleich alle meine persönlichen Daten angeben muss?
Danke!
Hallo,
für die PKV-Versicherung bin ich der falsche Ansprechpartner.
Zur versicherungsrechtlichen Situation ist folgendes zu sagen.
Wenn Krankenversicherungspflicht als Student eintritt so kann
man sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt dieser Krankenversicherungspflicht von derselben befreien lassen.
Dies geschieht durch die bisherige gesetzliche Krankenkasse. Die Befreiung hat zur Folge dass eine Versicherung in der PKV erfolgen muss.
Die Befreiung gilt allerdings nur für die Dauer des Studiums. Wird danach eine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen so muss man, unabhängig vom Einkommen (mehr als 400,00 €) wieder in die gesetzliche Krankenkasse
zurück.
In diesem Zusammenhang sei auch noch gesagt, dass die PKV-Prämien für über 21jährige Studenten bei einigen Gesellschaften im Beitrag wesentlich höher liegen als der Pflichtbeitrag für Studenten in der
GKV.
Gruß
Czauderna
Danke für die Blitzantwort 
Ich plane, mich für den Rest des Studiums privat zu
versichern, um meinen Gesundheitszustand „einzufrieren“. Das
macht aber wohl nur Sinn, wenn ich nachher auch bei der selben
Versicherungsgesellschaft versichert bleiben möchte.
Du unterliegst aber der Versicherungspflicht (bis zum 30. LJ bzw. 14 Fachsemester), also kommst Du auch nicht in die PKV!
Lösung, schließe eine Anwartschaft bei der PKV Deiner Wahl (nach entsprechender Auswahl) ab.