Hallo,
ich habe in Thüringen gegen einen kommunalen Bescheid Widerspruch eingelegt und seit Anfang November nichts mehr von der Wiederspruchsstelle des Landesverwaltungsamtes gehört.
Wie lange hat das Landesverwaltungsamt Zeit, um den Widerspruch zu bearbeiten?
Hallo,
leider kenne ich mich nur im Sozialrecht aus. Dort gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG, dass ein Widerspruch innerhalb von drei Monaten beschieden werden muss.
Inzwischen weiß ich, dass es in Thüringen max. 3 Monate sein dürfen.
Auch heute habe ich noch keinen Bescheid. Es heisst monatlich nur, dass es noch dauert.