Dauer für Bearbeitung eines Widerspruches

Hallo,
ich habe in Thüringen gegen einen kommunalen Bescheid Widerspruch eingelegt und seit Anfang November nichts mehr von der Wiederspruchsstelle des Landesverwaltungsamtes gehört.

Wie lange hat das Landesverwaltungsamt Zeit, um den Widerspruch zu bearbeiten?

Christian

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen :frowning:
Am besten jemanden fragen der sich in Sachen „Recht“
auskennt.

Mfg
Eliane

Hallo,
ich habe in Thüringen gegen einen kommunalen Bescheid
Widerspruch eingelegt und seit Anfang November nichts

mehr von

der Wiederspruchsstelle des Landesverwaltungsamtes

gehört.

Wie lange hat das Landesverwaltungsamt Zeit, um den
Widerspruch zu bearbeiten?

Christian

Hallo,
leider kenne ich mich nur im Sozialrecht aus. Dort gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG, dass ein Widerspruch innerhalb von drei Monaten beschieden werden muss.

Freundliche Grüße von

Harald Meyer

Sorry, überhaupt nicht mein Gebiet…
Ich würde einfach bei der betreffenden Stelle des Landesverwaltungsamtes anrufen und nachfragen.

Beste Grüße aus Thüringen

Peter

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Ich bin mir bei kommunalen Bescheiden zwar nicht hundertprozentig sicher, aber auch da müsste ein halbes Jahr Zeit sein.

Das heißt auf jeden Fall, dass die Zeit abgelaufen wäre.

Inzwischen weiß ich, dass es in Thüringen max. 3 Monate sein dürfen.
Auch heute habe ich noch keinen Bescheid. Es heisst monatlich nur, dass es noch dauert.

Chris