wie lange dauert in der Regel ein Geschäftsaufbau und gibt es hierzu Zahlen wie dieser möglicherweise von Branche zu Branche zu Branche variiert? Grob hieß es mal zwei bis drei Jahre, manche reden von bis fünf Jahren. Manche Leute wollen auch im ersten Monat schon schwarze Zahlen geschrieben haben. Was sind hier Durchschnittswerte?
(1) wenn der Laden in den ersten vier Wochen leer geblieben ist, bleibt er auch leer.
(2) wenn der erste Februar überstanden ist, wird das auch in mittlerer Zukunft laufen.
für einen Bio-Landwirt in Umstellung gibt es einen: Das dritte Jahr. Wer im dritten Jahr („Tal der Tränen“) nicht pleite gegangen ist, kann auf Dauer weitermachen.
Carl Benz hat von der Entwicklung seines ersten Verbrennungsmotors bis zur Präsenz auf der Weltausstellung elf Jahre gebraucht. Ohne Berthas Fahrt nach Pforzheim (zehn Jahre nach der Entwicklung des ersten Benz-Motors) wäre er gänzlich erfolglos geblieben, weil sie die einzige war, die dem Gefährt wirklich traute - er selber fand es viel zu optimierungsbedürftig für einen echten Erfolg.
Robert Bosch brauchte fünfzehn Jahre von der Unternehmensgründung bis zur Bosch-Zündkerze.
Wilhelm Maybach hat 18 Jahre von der Selbständigkeit bis zum ersten Mercedes gebraucht.
interessant wäre zu wissen was da das Finanzamt zu sagte? Ich dachte, ein Geschäft müsse binnen drei bis fünf Jahren in der Regel laufen, sonst würde es als Liebhaberei abgetan werden.
scheinbar wirst Du es nicht müde… Den Unterschied zwischen einer dummen und witzigen Antwort kennst Du? Nicht? Jedenfalls diese Antwort war nicht witzig.
Aber wenn Du ohne blöde Kommentare nicht kannst die mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun haben, bitte. Ich lassen Deine Probleme bei Dir.
Ciao,
Romana
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abgesehen davon, dass das Steuerrecht im Jahr 1888 sich von dem heutigen in wesentlichen Punkten unterschied:
Es gibt für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zur steuerlichen Abgrenzung von Liebhaberei keine festgelegte Frist, innerhalb derer tatsächlich Gewinne anfallen müssen.
Wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt, aus dem hervorgeht, dass planmäßig erst nach einer zehnjährigen Aufbau-, Entwicklungs- und Investitionsphase Gewinne erzielt werden sollen, und dass diese insgesamt auf absehbare Zeit höher sein werden als die kumulierten Verluste vorher, und wenn das Unternehmen sich einige Jahre lang im Einklang mit diesem Konzept entwickelt, kann von Liebhaberei nicht die Rede sein.
Die Beschränkung der Betrachtung auf fünf (= vier plus eins) Jahre hat eher ganz pragmatische Gründe: Der Vorbehalt der Nachprüfung hemmt nicht die Festsetzungsverjährung, d.h. wenn sich erst später beurteilen lässt, ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, ist es für die Behörde relativ fummelig, die Bescheide aus den ersten Jahren nochmal zu ändern, und in sehr vielen Fällen geht das gar nicht.
„…Es gibt für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zur steuerlichen Abgrenzung von Liebhaberei keine festgelegte Frist, innerhalb derer tatsächlich Gewinne anfallen müssen…“
Vor ein paar Jahren hörte ich an vielen Ecken und Enden von Existenzgründungen, auch in meinem persönlichen Umfeld waren einige dabei die sich mit Businessplänen rumschlugen. Ein nicht geringer Teil davon scheiterte.
Wäre es da nicht ein Leichtes für ein Finanzamt bei jeder Firmenpleite zu sagen, das war Liebhaberei?
Vor einigen Jahren sprach ich mal mit einem Mann der mit diversen Luxusgütern prahlte, doch nach seinem Einkommen gefragt, hatte er keines. Ich kam mir verarscht vor. Und er erklärte mir dass er immer wieder aus der Konkursmasse einer Firma sich eine neue Firma aufbauen würde. Er selbst habe kein Geld, sagte er, fies grinsend.
Und ich kenne einen Verlag dessen Name sich auch im Laufe der Jahre immer wieder geringfügig änderte. Und dann erfuhr ich, dass wenn der Verlag mal wieder Pleite geht, firmiert er unter neuem Namen einfach neu.
Wie will der Fiskus unterscheiden, wer sozusagen fast schon professionell seine Firma in die roten Zahlen führt und wer eine Pleite mangels z.B. persönlicher Defizite unbeabsichtigt herbeiführt?
Wäre es da nicht ein Leichtes für ein Finanzamt bei jeder
Firmenpleite zu sagen, das war Liebhaberei?
nein, das geht nicht so leicht. Entscheidend ist ja die Absicht, Gewinne zu erzielen, und nicht deren tatsächliche Erzielung. Relativ leichter ist das, wenn der Gegenstand des Unternehmens etwas ist, was üblicherweise auch aus Liebhaberei betrieben wird: Klassisches Beispiel Pferde- oder Rassehundezucht; eher ungewöhnlich: Rohr- und Kanalreinigung.
Die anderen von Dir beschriebenen Beispiele funktionieren steuerlich anders: Solche „Modelle“ sind fast nur denkbar, wenn die Unternehmen nicht durch die jeweilige Person betrieben werden, sondern als Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH). Abgesehen von anderen Feinheiten (Stichwort: Durchgriffshaftung) haben die steuerlichen Verhältnisse einer GmbH keinen Einfluss auf diejenigen ihrer Gesellschafter, solange nicht ausgeschüttet wird oder nachweisbar sog. nachträgliche Werbungskosten zu Einkünften aus Kapitalvermögen entstehen.
Dass man alle möglichen privaten Anschaffungen „auf die Firma laufen lässt“, funktioniert nur, wenn die Bude vor der nächsten Betriebsprüfung bereits liquidiert oder gelöscht ist. Einen legalen Weg dafür gibts keinen.
Da variert jeder Bereich. Wenn ich richtig die weiteren Anrtworten gelesen habe, dann arbeitest du im esoterischen Bereich. Ich auch (Karten legen, Hexenkurse), es kommt darauf an, wie du es anpackst. Du kannst mich auch unter meiner eigenen E-mail-adrese anschreiben, falls du das nicht hier so öffentlich tun willst. Gibt ja immer so nette Zeitgenossen, die Horoskope und ähnliches für Quatsch halten.