Hallo,
ich habe in meinem Hausverwaltervertrag folgendes zum Thema Dauer und Beendigung stehen:
„Der Verwaltervertrag beginnt mit dem 01.08.05. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Verwalter 3 Monate vor Ablauf erklärt, dass der Vertrag nicht fortgesetzt werden soll.“
Auf meinen Hinweis, dass in der Vereinbarung neben dem Beginn-Datum noch ein Ende-Datum fehlt, meinte der Verwalter, dass der Vertrag zunächst indirekt 1 Jahr laufen würde, da solche Verträge laut Gesetz sowieso nicht länger als zunächst 1 Jahr abgeschlossen werden dürfen.
Ist es also richtig, dass der Vertrag zunächst 1 Jahr läuft (und dann automatisch verlängert wird)? Ich hatte nämlich Bedenken, dass durch das fehlende Ende-Datum der Vertrag unbefristet o.ä. läuft.
Gruß,
Markus