Wer kann mir bestätigen bzw. sagen, ob es verbindlich (und ohne Ermessensspielraum der Lehrkraft!) ist, in der Sek.I in Schleswig-Holstein im Fach Englisch (1. Fremdsprache)Klassenarbeiten nur einstündig und auf keinen Fall zweistündig schreiben zu dürfen?
So lese ICH jedenfalls den Erlass auf dem S-H Bildungsportal.
Hallo Steffi, ich kenne mich in S-H nicht aus, bei uns im Süden sind die Vorgaben des Ministeriums nicht so rigide, so weit ich weiß, da hat die kleine Runde - im letzten Glied der Kette die Fachkonferenz der Schule einiges zu sagen und auch über so etwas zu befinden. Gruß ynot