habe mal eine Frage zur Kontopfändung. Wir haben beim Ex-Mann meiner Frau den ausstehenden Unterhalt für Ihren Sohn per Kontopfändung pfänden lassen. Wie lange dauert es denn bis das Geld ungefähr bei uns eintrifft? Drittschuldnererklärung der Bank liegtvom 08.02. vor und es scheint genug Geld vorhanden zu sein.
Vielleicht kann ja jemand kurz den Ablauf aus Gläubigersicht mit Zeiten schildern?
Hallo,
ich habe in gleicher Sachen eine Lohnpfändung gemacht, dann kann kein Geld verloren gehen (der Arbeitgeber wird überprüft).
Also nachdem wir die Pfändung bei Gericht eingereicht hatten, lag die Pfändung eine Woche später dem Arbeitgeber vor. ´Dieser hat dann bei der nächsten Auszahlung (bei uns war das 10 Tage danach) den uns zustehenden Betrag bezahlt. Da kann man sich nur wundern, wie viel der verdient. Er hat einen Freibetrag von 950 Euro und ich habe 1200 Euro bezahlt bekommen. Komisch, bei der Unterhaltsberechnung hat er immer nur 1500 Euro verdient. Es geht also sehr schnell, wenn die Pfändung bei Gericht eingegangen ist.
Echt klasse, ich verdiene 400 Euro und der will nichts für sein Kind bezahlen, obwohl er alleine ist. Ausserdem fehlt einem der Unterhalt ja auch. Die Kinder kosten nunmal Geld und wir müssen auch pünktlich bezahlen. Warum wird solche Sache wie ein Kavaliersdelikt behandelt. Da sollte man mal harte Strafen geben, denn wir bekommen die Schwierigkeiten
Habe da keine eigenen Erfahrungen. Wenn er Einspruch erhebt, kann es länger dauern. Ob die Bank einverstanden ist, ist egal. Das Gehalt wird, soweit ich weiß, direkt vom AG gepfändet. Wenn der AG das nicht mitmachen will, kann es sich rauszögern.
Gegenfrage: wieso konntet „IHR“ (also die Mutter und Du) pfänden? Lautet der Titel nicht auf die Mutter bzw. das Kind?
Ansonsten würde ich hier bei der Bank nachfragen, warum es so lange dauert. Pfändungen ist ein anderes Spezialgebiet als meines, welches Unterhaltsrecht ist.
Hallo!
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Sofern Guthaben vorhanden ist, darf die Bank nach Ablauf von 4 Wochen nach Zustellung der Pfändung überweisen. Sollte es sich jedoch um Sozialleistungen o.ä. handeln, darf der Schuldner ggf. trotz vorliegender Zwangsvollstreckung darüber verfügen.
Viele Grüße!
Tina