Dauer Krankengeld?

Hallo www,ler wer kennt sich aus?

Also.: Person A hat von 02.05.-02.06 Krankengeld Bezogen.Also 12 Monate!
Nun ist Person A seit 09.06. Erkrankt und bekommt ab 11.06 wieder Krankengeld-diesmal aber nicht wegen derselben Krankheit wie zuvor.
Hat Person A dann wieder den vollen Anspruch-also 18 Monate-oder wird das zuvor Gezahlte Krankengeld mit eingerechnet?

Bernd

Hallo,
da ist was nicht richtig !

  1. Hat er tatsächlich 12 Monate Krankengeld bezogen ?
  2. Steht er in einem Beschäftigungsverhältnis ?
  3. Wenn er ab 09.06. krank ist, warum KG. ab 11.06.

Erst nach Beantwortung dieser Fragen kann eine Aussage gemacht werden.
Gruss
Czauderna

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Wegen einer Krankheit erhält man 72 Wo Krankengeld, danach wird man ausgesteuert!
Eine erneute Krankheit, das gleiche Spiel.

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Hallo Giselle, das ist klar das man nach 72 Wochen ausgesteuert wird.
Aber das Beantwortet nicht die Frage ob Person A wegen einer anderen Krankheit wieder vollen Anspruch hat oder ob die 12 Monate die Person A schon Krankengeld bezogen hat mit eingerechnet werden???
Mfg Bernd

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Hallo,

in § 48 SGB V steht:

Dauer des Krankengeldes
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

  1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

  2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.

Grüße
EK

Hallo,
die bisherigen Antworten sind für sich gesehen nicht falsch,
aber sie beantworten nicht die Frage in diesem Fall - siehe auch meinen
Beitrag unten - Ich bin von Berufs wegen mit der Entscheidung solcher
fragen befasst.
Gruss
Czauderna


also Irgendwie scheint das doch eine schwierige Frage zu sein - da bisher niemand eine Konkrete Antwort geben konnte-einfach nur - hat Person A Anspruch auf 18 Monate oder nicht???

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Hallo Bernd,
du hast den 2. Satz nicht gelesen:
„Eine erneute Krankheit, das gleiche Spiel.“
LG Gisélle

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