Dauer-Pflegevertrag

Hallo

Weiss hier zufälligerweise jemand, ob man ein altes Tier, das man in eine Pflegestelle gegeben hat, damit es unter Artgenossen leben kann, jederzeit von dieser Pflegestelle wieder abholen darf, wenn der Pflegevertrag „bis auf weiteres“ abgeschlossen wurde?

In diesem Falle wird bezweifelt, ob das Tier wirklich dort besser untergebracht ist als vorher. Besuche des Besitzers werden weitgehend verhindert.

Wie lange muss die Frist gesetzt werden, wenn der Besitzer das Tier selbst abholen würde und uhrzeitmässig sehr flexibel reagieren kann (geschätzte Dauer der Transaktion: 10 Minuten)?

Viele Grüße Thea

PS: Oder wäre diese Frage eher was für das Rechtsfragen-Brett?

Hallo

ich kopiere mal den Artikel und stelle ihn ins Brett für allgemeine Rechtsfragen.

Viele Grüße Thea

Hallo

Weiss hier zufälligerweise jemand, ob man ein altes Tier, das
man in eine Pflegestelle gegeben hat, damit es unter
Artgenossen leben kann, jederzeit von dieser Pflegestelle
wieder abholen darf, wenn der Pflegevertrag „bis auf weiteres“
abgeschlossen wurde?

Liebe Tierfreundin
Wenn nichts anderes abgemacht ist, (es sollte
korrekterweise eine zeitlich klar def. Kündigungs-
klausel im Vertrag sein) und kein Eigentumsübertrag
stattgefunden hat («bis auf Weiteres» weist nicht
darauf hin!) gilt:
das «Kleingedruckte» des Anbieters
wenn nicht vorhanden (dem Kunden nicht erwähnt
oder nicht überreicht)
ist eine ortsübliche Kündigungsfrist, meist
1 Monat oder eine Zahlperiode die Regel.
Es geht nicht an, dass ein Pensionär
zurückbehalten wird - dies käme einer Entziehung
gleich und wäre strafbar.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Martin

Hallo Martin

Danke erstmal für die Antwort!

…ist eine ortsübliche Kündigungsfrist, meist
1 Monat oder eine Zahlperiode die Regel.

Geld ist nicht das Problem. Es spielt hier so gut wie keine Rolle. Es geht lediglich um die Herausgabe - mangels Besuchsmöglichkeit - des Tieres. Muss da ein Monat (üblicherweise) gewartet werden? Schriftlich ist darüber nichts festgehalten worden.

Viele Grüße Thea

hi

…ist eine ortsübliche Kündigungsfrist, meist
1 Monat oder eine Zahlperiode die Regel.

Geld ist nicht das Problem. Es spielt hier so gut wie keine
Rolle. Es geht lediglich um die Herausgabe - mangels
Besuchsmöglichkeit - des Tieres. Muss da ein Monat
(üblicherweise) gewartet werden? Schriftlich ist darüber
nichts festgehalten worden.

NEIN … du musst garnicht warten - du kannst es sofort abholen schliesslich ist (wenn vertraglich nichts anderes vereinbart worden) das Tier immer noch dein Eigentum

dieser Monat im Vertrag heisst nur, dass du eben diesen Monat auch voll bezahlen musst, unabhängig davon wann du dein Tier abholst oder wegbringst.

Wenn du z.B. um die Gesundheit deines Tieres durch die mangelhafte Pflege (Verhungern, eingeschränkte Transportfähigkeit etc.) fürchtest.

Schwierig werden könnte es nur, wenn die Pflegestelle dir die Herausgabe des Tieres verweigert - in dem Fall solltest du beim Vet.Amt anrufen oder bei der Polzei und darum bitten, dass sie mitgehen - klappt eigentlich immer ganz gut

Der sicherste richtige Weg wäre aber mit der Pflegestelle einen Besuchstermi auszumachen und dann bei dem Besuch die Herausgabe des Tieres zu fordern.

Viele Grüße

H.