Dauer Räumungsklage

Nehmen wir an Person X ist durch Lohnausfall in Mietverzug gekommen. Vermieter hat schon öfters Zeitaufschub gewährt. Nun 2 Kündigungen durch Vermieter mit Bitte der Räumung und je 1 Monat Frist fruchtlos verstrichen.
Dauert Räumungsklage wirklich mehrere Monate oder besteht nun akut das Problem der Zwangsräumung innerhalb der nächsten Tage?

Hallo Johanna,
leider dauert eine Räumungsklage (Dauer von Klageeinreichung bis Zwangsräumung) recht lange. Der Vermieter kann aber statt einer Räumungsklage eine Klage als Urkundenverfahren beantragen. Dies hat eine erhebliche Verkürzung der Klagedauer zur Folge. In diesem Fall wird meistens ein Vergleich geschlossen, der auch den sofortigen Auszug des Mieters beinhaltet. Außerdem kann mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs eine sofortige Pfändung beim Mieter durchgeführt werden.
Gruß
Udo

Eine Räumungsklage kann wirklich etwas dauern. Die Wohnung als der Lebens-Mittelpunkt ist durch den Staat besonders geschützt.
MfG

Dauert Räumungsklage wirklich mehrere Monate oder besteht nun
akut das Problem der Zwangsräumung innerhalb der nächsten
Tage?

tut mir leid, aber dazu kann ich mangels erfahrung gar nix sagen. es dauert normalerweise einige zeit, eine klageschrift zu erstellen, und die gerichtsmühlen mahlen bis zu einem beschluss auch langsam, und vermutlich wird mit einstweiliger verfügung dabei nichts laufen. aber um diese frage sauber beantworten zu können, müsste man anwalt sein. von denen gibt es ja aber hier im forum genug.
gibt es denn gar keine hoffnung, mit dem vermieter über stundung und ratenzahlung irgendwie eine (dann unbedingt einzuhaltende!) einigung herzustellen?
viel glück dabei! salomo

Hallo,
normalerweise dauert so etwas länger. Es gibt aber keine festen Normzeiten dafür. Das ist abhängig, wie stark die Gerichte eingespannt sind und wie gut der Kläger(also Vermieter) die fristlose Kündigung darlegen kann. Allerdings würde ich dann dringend raten, einen Anwalt zu konsultieren, der dich vertritt.
Viel Erfolg
Gruss Daylighter

Guten Tag,

leider gehört die Beantwortung deines Fragenkomplexes nicht zu meiner Kompetenz. Ich bitte um Verständnis und wünsche viel Erfolg.

bustobaer

Liebe Ratsuchende,
jede Klage dauert mindestens mehrere Monate, das hängt vom örtlichen Gericht ab. Eine Zwangsräumung kann der Vermieter nicht ohne Gericht bzw. Gerichtsvollzieher durchsetzen.
Wer die Miete wegen Lohnausfall nicht bezahlen kann, sollte sich eine billigere Wohnung suchen oder Wohngeld beantragen, und es nicht auf eine Zwangsräumung ankommen lassen. Der Vermieter kann schließlich nichts für den Lohnausfall, ihm gegenüber ist es unfair, es so weit kommen zu lassen.
Viel Glück!

betrifft nicht mich! Danke allen für die Antwort!!!

Räumungsklagen können bis zu 2 jahre dauern. Je nachdem wie spitzfindig der mieter ist. Eine kurzfristige Lösung wird schwierig wenn es zum gericht geht.

Hallo Johanna Mund,ich denke, eine Frage der schon ziemlich brenzlichen Situation! Reagiert Person X nicht mit Auszug auf die Räumungsaufforderung, dauert es in der Regel nicht mehr lang, bis der Gerichtsvollzieher mit dem rechtskräftigen Urteil, das der Person X nach Verkündung durch das Gericht, fristgerechter Zustellung an beide Parteien und nochmaliger Zustellung des rechtskräftigen Urteils durch das Gericht, vor der Türe steht, um die betroffenen Räumlichkeiten räumen zu lassen. Jegliche weitere Kosten ab Einreichung der Räumungsklage fallen sodann auch dem Räumungsschuldner zu, hier Person X.
Wär ich Person X: so schnell als möglich raus aus der Wohnung, nach Verlassen Mitteilung an den Vermieter nicht vergessen sowie Rückgabe der sämtlichen Schlüssel an diesen zur Vermeidung weiterer auf Person X zukommender Kosten!

Alles Gute für die Zukunft!!!

Diese Auskunft dient nicht als Rechtsgrundlage, sie basiert als Empfehlung!

Hallo,

also ich habe da mal etwas nachgelesen. Ist die Räumungsklage denn schon vom Amtsgericht gekommen?
Wenn nicht, muß der Vermieter dort erst einen Antrag auf Räumungsklage stellen, der vom Mieter spätestens 2 Wochen vor dem Tage der Räumung ebenfalls beim Amtsgericht auf Antrag verlängert werden kann. So wie ich das lese, kann es durchaus bis zu einem Jahr dauern, bis die Mieter endgültig raus sind. Vielleicht kann man sich noch bei einem Anwalt schlau machen.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

also wenn ich so etwas höre dreht sich mein Magen um.
Wir als Vermieter müssen jeden Monat pünktlich unsere Kreditraten bezahlen.
Wenn wir dies nicht machen wird uns unser Darlehen auch Fristlos gekündigt.
Es droht uns im schlimmsten Fall aufgrund Ihre Nichtzahlung die Zwangsversteigerung des Mietobjektes.
Also, was wollen Sie nun hören, ziehen Sie so schnell wie möglich aus. Alles andere
Ist nicht fair. Überhaupt so eine Frage zu stellen ist schon FRECH! Auch wenn Sie nichts für Ihren Jobverlust können, der Vermieter kann erst recht nichts dafür. Gehen Sie zum Amt, dafür ist da.
Wir geben hier keine Tips um einen änderen zu schädigen, nur aufgrund Ihrer Privaten lage!!!

Guten Tag,

Wie ich bereits schrieb geht es nicht um mich sondern um meinen Partner. Ich habe eine sachliche Frage gestellt und sehe das genauso wie Sie, aber es gibt nicht nur immer die typische Schublade von Mietnomaden und Sozialschmarotzern sondern auch Menschen die unverschuldet in so ein Problem kommen!

Gruß J.Mund

So etwas kann jedem passieren, nur warum ziehen Sie Ihren Vermieter damit hinein?

Was kann dieser für Ihre unverschuldete Situation? Ihr Standpunkt ist doch folgender: Mir geht es unverschuldet schlecht und darum muss nun mein Vermieter darunter leiden! Punkt, so einfach ist das! Das der aufgrund meiner Situation genau so in die finanzielle Schieflage geraten kann, dass ist mir einfach EGAL!
Schrecklich, andere unschuldige Menschen - so mit rein zu ziehen ist echt schlimm.
Ihnen geht es doch nur darum wir lange Sie noch –umsonst- in der Wohnung wohnen können und wir lange es dauert bis die Räumungsklage kommt (Wissen Sie eigentlich was das alles dem Vermieter alles kostet?) Suchen Sie sich so schnell wie möglich eine neue Wohnung oder zahlen Sie einfach die Miete, dann haben Sie keine Probleme! Wenn Sie dies nicht können gehen Sie zum AMT – dafür ist es da.

Anscheinend haben sie immer noch nicht richtig gelesen!
danke allen anderen für die Beantwortung der Frage!

Eine Räumungsklage dauert wirklich lange, der Vermieter kann aber auch den Weg des Mahnverfahrens wählen und dann geht das um einiges schneller dann werden daraus nur wenige Wochen und man weiß ja nicht wie weit der Vermieter da schon voraus geplant hat.

Ich kenne zwar deine Situation nicht, allerdings finde ich das nicht gut seine Miete nicht zu zahlen und sich dann darauf auszuruhen, dass die Zwangsräumung ja eh lange dauert…denk mal dran dass der Vermieter vllt auch auf die Miete angewiesen ist.

Ich schätze „Pi mal Daumen“ 3-6 Monate für die Räumungsklage, für die sofortige Beschwerde nochmal 3 Monate. Im schlimmsten Fall beantragt der zur Räumung verurteilte Mieter - mit entsprechender Begründung - noch Vollstreckungsschutz gem. §§ 721, 765a ZPO. Das Verfahren selbst dauert nicht lange. Ist der Räumungstitel vollstreckbar, rechnen Sie je nach Auslastung des Gerichtsvollziehers nochmal rund 3 Monate hinzu.

Hallo! Wenn die Miete seit zwei Monaten nicht bezahlt wird, kann Frißtlos gekündigt werden. Das heißt wie es steht.,Frißtlos.,Eine Zwangsräumung kann allerdings Jahre dauern. Und ob überhaubt, das weiß ich nicht. Auf jedenfall muß das ganze erstmal zum Amtsgericht. Dann kommt eine aufforderung vom Gerichtsvollzieher. Und dann kann eventuel eine Zwangsräumung beantragt werden.Die Kosten werden emens steigen. Wenn man aber die Miete schnell nachzahlt, dann kommt man da auch wieder raus. Der Vermieter scheint auch Culant zu sein. Man muß sich schnell bei der Arge melden oder Kredit beantragen was weiß ich. Aber einfach die Miete nicht zahlen, so was geht nicht.Man zahlt am ende Haufen Geld oder bleibt bis an das Ende der Tage Bankrot.

kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen -sorry

Ja und das ist auch mehr als gerecht. Wohnen ist ein hohes Gut stellte der BGH schon vor Jahren klar und deshalb ist als erstes die Miete zu zahlen. Alles andere, Strom, Wasser, Gas, Antenne und Nahrung (gibt es zur Not von der Tafel oder Sozialamt) muss hintenanstehen. Ich kann Mietschuldner in keiner Weise verstehen!
Wird Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird, beschlagnamt der Gerichtsvollzieher die Habseligkeiten des Mieters für ausstehende Forderungen des Vermieters.