Dauer Sozialgerichtsentscheidung

Hallo zusammen,

angenommen jemand hatte beim Jobcenter einen Antrag auf Sonderbedarf gestellt.
Dieser wurde, inklusive Widerspruch, abgelehnt.
Es wurde Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gestellt.
Das Gericht sah die Rechtmäßigkeit des Sonderbedarfes gegeben und verpflichtete das Jobcenter im Gerichtstermin zum einstweiligen Rechtsschutz zur Zahlung des Sonderbedarfes ab Gerichtstermin für drei Monate bis zum nächsten Bewilligungszeitraum.
Ab dem folgenden Bewilligungszeitraum bewilligte das Jobcenter auf Antrag des Empfängers den Sonderbedarf ohne Einschaltung des Gerichtes.
Das Hauptverfahren ist noch anhängig, da der Sonderbedarf für zurückliegende 5 Monate (zwischen Antragsstellung und Verhandlung Einstw. Rechtss.) noch offen ist.

Muss das jetzt noch normal verhandelt werden?

Gruß
Bori

Hallo,

Antrag auf
Sonderbedarf wurde, inklusive Widerspruch, abgelehnt.

Das Gericht sah die Rechtmäßigkeit des Sonderbedarfes gegeben
und verpflichtete das Jobcenter im Gerichtstermin zum
einstweiligen Rechtsschutz zur Zahlung des Sonderbedarfes ab
Gerichtstermin für drei Monate bis zum nächsten
Bewilligungszeitraum.

Ab dem folgenden Bewilligungszeitraum bewilligte das Jobcenter
auf Antrag des Empfängers den Sonderbedarf ohne Einschaltung
des Gerichtes.
Das Hauptverfahren ist noch anhängig, da der Sonderbedarf für
zurückliegende 5 Monate (zwischen Antragsstellung und
Verhandlung Einstw. Rechtss.) noch offen ist.

Muss das jetzt noch normal verhandelt werden?

Das Hauptsacheverfahren wird noch entschieden, kann je nach Sozialgericht und Arbeitsbelastung 1 - 2 Jahre dauern, der einstweilige Rechtschutz nimmt die Hauptsacheentscheidung nicht vorweg.

Gruß
cosis