Daueraufenthalt,wenn man inländischen Betrieb hat?

Hi !

Ein Ausländer (falls es von Bedeutung ist: ein Chinese) hält sich mit einem Studentenvisum in Deutschland auf. Nachdem er für Studium inkl. Promotion nun fast 10 Jahre in Deutschland lebte, hat er sich hier einen großen Feundes- und Bekanntenkreis aufgebaut.
Seine Promotion ist nun fast abgeschlossen. Damit läuft der Grund für sein Visum ab und er möchte auch zurück nach China. Seine Frau, auch eine in Deutschland studierende Chinesin, wird etwa zeitgleich mit ihm ihr Studium abgeschlossen haben und mit dem in Deutschland geborenen Sohn auch mit zurück nach China gehen.

Die beiden wollen nun die Chance haben, JEDERZEIT ihre Freunde in Deutschland zu besuchen. Sie wollen also nicht erst das relativ umständliche Visum-Verfahren durchlaufen! Welche Möglichkeiten gibt es für sie, einen Daueraufenthaltstitel (falls es das falsche Wort ist, bitte ich schon mal um Entschuldigung, kenne mich mit den richtigen Begriffen nicht aus) zu erhalten?

Sie hörten jetzt davon, dass es möglicherweise genügen könnte, wenn sie hier in Deutschland ein Gewerbe betreiben. Leider hat ein Recherche im Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsver-ordnung und auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und der Chinesischen Botschaft zu diesem Thema überhaupt keine Infos gebracht.
Daher die Frage: Gibt es solche eine Regelung überhaupt und wenn, ja: Wo kann man sich näher hierzu informieren?

BARUL76

Die beiden wollen nun die Chance haben, JEDERZEIT ihre Freunde
in Deutschland zu besuchen.

Das sehen sie jetzt noch so. Wenn sie erstmal in China die guten Jobs haben und sich ein Häuschen gebaut haben und den kleinen Chinesen aufwachsen sehen, relativiert sich das. Dann besucht man sich vielleicht mal alle paar Jahre! Kostet ja auch was so ein Flug. In diesem Zeitrahmen ist es durchaus zumutbar das Visa-Verfahren zu durchlaufen, was ja auch bei diesen Leuten kein Problem darstellen sollte.
Übrigens meinst du wohl die Niederlassungserlaubnis.

Sie wollen also nicht erst das
relativ umständliche Visum-Verfahren durchlaufen! Welche
Möglichkeiten gibt es für sie, einen Daueraufenthaltstitel
(falls es das falsche Wort ist, bitte ich schon mal um
Entschuldigung, kenne mich mit den richtigen Begriffen nicht
aus) zu erhalten?

Es ist ja eben kein Daueraufenthalt in D. Sondern die wollen nach China.

Sie hörten jetzt davon, dass es möglicherweise genügen könnte,
wenn sie hier in Deutschland ein Gewerbe betreiben.

Von China aus? Also Inhaber eines China-Restaurants, sozusagen als Strohmann.
Im vorliegenden Fall wäre das ein vorgeschobener Grund.

Leider hat ein Recherche im Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsver-ordnung
und auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und der Chinesischen
Botschaft zu diesem Thema überhaupt keine Infos gebracht.

Daher ist es doch beste, wenn die Botschaft/AA einfach mal direkt angefragt wird. Andererseits gibt es Ausländer die erstmal die Aufenbthaltsgenehmigung benötigen um hier ein Gewerbe aufzuziehen.

Daher die Frage: Gibt es solche eine Regelung überhaupt und
wenn, ja: Wo kann man sich näher hierzu informieren?

Probiers auch mal beim BMI.

Nach § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Der weitgehend freie Zugang zum Gewerbe gilt prinzipiell unabhängig davon, ob eine natürliche oder juristische Person oder ein deutscher oder ausländischer Staatsbürger eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben will.

Ein Ausländer aus einem Nicht-EU-Land, der in Deutschland selbständig tätig werden möchte, kann eine zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

  1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonders örtliches Bedürfnis besteht,
  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  3. die Finanzierung des Projektes durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.

Ansonsten hier http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pd…

1 „Gefällt mir“