Daueraufrag ausgeführt trotz Storno

Hallo,

habe bei der Bank einen Dauerauftrag storniert. Sollte schon ab Februar nicht mehr stattfinden, Kopie der Stornierung habe ich. Nun wurden doch noch für den Februar 400.- Euro überwiesen. Die Bank spricht von einem Versehen, kann aber angeblich das Geld nicht mehr zurückholen. Stornierung wurde rechtzeitig vorgenommen auf Datum vom 28.01. (Auftrag am 30. Dezember erteilt).
Wer haftet dafür?

Hallo,

habe bei der Bank einen Dauerauftrag storniert. Sollte schon
ab Februar nicht mehr stattfinden, Kopie der Stornierung habe
ich.

wann hast Du den entsprechenden Sortnierungsauftrag eingereicht? Manche Banken brauchen ein paar Tage „Vorsprung“ vor der nächsten Ausführung. Weiterhin ist die Frage, ob alle Angaben auf dem Auftrag vollständig waren.

überwiesen. Die Bank spricht von einem Versehen, kann aber
angeblich das Geld nicht mehr zurückholen. Stornierung wurde
rechtzeitig vorgenommen auf Datum vom 28.01. (Auftrag am 30.
Dezember erteilt).
Wer haftet dafür?

Tjoa, da sag ich mal aus der hohlen Hand, daß die Bank für einen etwaigen Schaden einzustehen hat, schließlich hatte sie ja keinen Auftrag, das Geld zu überweisen. Allerdings mußt Du Dich bemühen, den Schaden möglichst gering zu halten, indem Du beispielsweise versuchst, den überwiesenen Betrag vom Empfänger zurückzuholen.

Gruß,
Christian

Hi,

wenn die Bank von einem Versehen spricht, gehe ich davon aus, dass sie ihren Fehler zugibt. So etwas kann tatsächlich passieren, weil da bei einigen Banken noch „manuelle“ Tätigkeiten erforderlich sind (Erfassung/Freigabe).

Wie Christian richtig sagte, ist die Bank in der Haftung. Sie muss versuchen, das Geld vom Empfänger wiederzuholen. Einfach so zurückbuchen geht nicht, sie braucht das Einverständnis des Empfängers. Am einfachsten wäre natürlich, wenn es da ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis gibt, wenn Du dem also regelmässig Geld zukommen lässt. Dann hätte man das einfach einmal ausfallen lassen. Du wolltest aber die Zahlung stoppen, also kannst Du nicht viel helfen.

Falls Deine Bank das Geld nicht wiederbekommt, muss sie selbst den Schaden tragen. Ich weiss das aus eigener Erfahrung, bei uns wurde auch kürzlich eine Dauerauftragslöschung nicht korrekt erfasst, der Empfänger hat sofort verfügt und es war nichts mehr zu holen. Mussten wir ausbuchen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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