Hallo,
kennt sich jemand mit den neuen AGB’s der Banken in Bezug auf die Prüfung des Empfängers aus?
Z.B. folgender Fall: Eine 81- jährige hat den Dauerauftrag per 1.12.09 z.G. des Sohnes ändern müssen, da er die Bank gewechselt hat. Bei der Konto-Nr. hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Leider gab es diese falsche Konto-Nr… Die Bank der Dame hat den DA-Rückruf bearbeitet und den falschen Empfänger von der Empf.-Bank anschreiben lassen. Ergebnis: er verweigert die Rücküberweisung (oder hat vielleicht nicht reagiert).
Jetzt meine Fragen: was kann man tun bzw. dem Empfänger in einem pers. Schreiben androhen, wenn er sich weiterhin weigert, den Betrag zu überweisen?
Ist event. eine Pol. Anzeige erforderlich?
Vielen Dank
Hallo,
kennt sich jemand mit den neuen AGB’s der Banken in Bezug auf
die Prüfung des Empfängers aus?
Z.B. folgender Fall: Eine 81- jährige hat den Dauerauftrag per
1.12.09 z.G. des Sohnes ändern müssen, da er die Bank
gewechselt hat. Bei der Konto-Nr. hat sich ein Schreibfehler
eingeschlichen. Leider gab es diese falsche Konto-Nr… Die
Bank der Dame hat den DA-Rückruf bearbeitet und den falschen
Empfänger von der Empf.-Bank anschreiben lassen. Ergebnis: er
verweigert die Rücküberweisung (oder hat vielleicht nicht
reagiert).
Nach Regelungen der seit Herbst 2009 von Banken und Sparkassen meistens verwendeten AGB ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass die Angaben zu Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers stimmen. Ausgeführte Überweisungen und Daueraufträge können im Gegensatz zu Lastschriften Einzugsermäch-tigungen nicht widerrufen werden.
Ist event. eine Pol. Anzeige erforderlich?
Nein, der Empfänger hat keine Straftat begangen. Er hat das Geld nicht gestohlen oder geraubt oder erpresst, und hat auch keine Handlung begangen, die den Vorwurf des Betruges rechtfertigen würde. Er ist völlig ohne eigenes Zutun in den Besitz des Geldes gelangt.
was kann man tun bzw. dem Empfänger in
einem pers. Schreiben androhen, wenn er sich weiterhin
weigert, den Betrag zu überweisen?
M. E. besteht ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe des Geldes nach den Regelungen des BGB. Deshalb sollte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden.
Gruß
Zemionow