Dauerbereitschaft statthaft ?

Hallo,

ist es arbeitsrechtlich zulässig, vom Arbeitnehmer eine Art unbezahlte Dauerbereitschaft rund um die Uhr(außer zu Urlaubszeiten)zu verlangen? Eine Bezahlung erfolgt nur für die erledigte Arbeit, nicht für die Bereitschaft. Es geht um Tätigkeiten, die 1.im staatlichen Auftrag erfüllt werden 2.ihrer Natur nach nicht zu starren Uhrzeiten erledigt werden können. Letzteres gilt bekanntlich für einige Tätigkeiten wie ärztliche Notdienste, Feuerwehr, Polizei etc…Dort sind die Bereitschaftszeiten aber immerhin geregelt.

Gruß
Lexi

Hallo,

nein, nicht statthaft,
schon gar nicht im öD.

Es gibt im TVÖD eine Rufbereitschaft, die entsprechend zu vergüten ist:
http://www2.fz-juelich.de/gp/datapool/page/184//Rufb…

man sollte sich an den Personalrat wenden.

mfg
miamei