Dauerbrenner Winterdienst

Hallo,

zu unserem Grundstück gehört auch eine Privatstraße, zu der jeder einzelne Grundstückseigentümer 1/19 der Straßenlast zu tragen hat. Dazu gehört auch der Winterdienst.

Nun kommt die Kommune auf die Idee, dass wir auch noch auf der angrenzenden kommunalen Straße für 105 m unserer Kehr- und Räumpflicht nachzukommen haben.

Frage: Ist es zulässig, dass eine Stadt seine Bürger doppelt belasten kann, d. h. für die Privatstraße und auch noch kommunale Straße?

Wo finde ich eine analoge Rechtssprechung?

Hallo,
eine verpflichtung zur durchführung des Winterdienstes auf der kommunalen straße kann nur dann bestehen wenn auch ein teil der grundstücke an diese straße angrenzen. Bei der durchführungspflicht des winterdienstes wird generell nicht zwischen privater und öffentlich straße unterschieden. Sobald ein grundstück an einen verkehrsweg gleicht welcher art angrenzt besteht durch den grundstückseigentümer die sogenante verkehrssicherungs plicht / räumpflicht. dieses begrenzt sich aber natürlich ausschließlich auf den gehweg, und ist nur für die direkt angrenzenden grundstücke von bedeutung. Aber ACHTUNG, in jedem bundesland und kommune können die vorschriften unterschiedlich sein !!! Selber stamme ich aus nrw und dem en-kreis. auch hier gibt es von stadt zu stadt unterschiede. Auszüge aus den betreffenden satzungen sollten über die jeweilige stadtverwaltung erhältlich sein. eine allgemein gültige antwort wird schwierig zu finden sein. daher meine empfehlung einen blick in die entsprechende satzung der stadt / kommune werfen.