Dauercamping-Pachtvertrag

Unsere Freunde (weiter Käufer) sind viele Jahre mit einem Wohnmobil unterwegs. Jetzt wollten sie einen Campingplatz als Dauercamper nutzen.
Sie haben einen Wohnwagen mit einem festen Vorbau auf einem Campingplatz gekauft. Der Verkäufer hat versprochen,dass der Pachtvertrag demnächst an sie gehen wird. Die Käufer haben aber keinen neuen Pachtvertrag mit dem Platzeigentümer bekommen, zudem verlangt der Platzinhaber,dass alle feste Vorbauten auf dem ganzen Campingplatz abgerissen sein müssen.
In dem Pachtvertrag des Verkäufers steht,das er nach beendigen des Vertrags den Platz in original Zustand hinterlassen muss-die Käufer haben kein Pachtvertrag,daher können sie den Platz überhaupt nicht nutzen und sogar betretten. Unsere Frage: WER ist jetzt auf eigene Kosten verpflichtet den Vorbau abreissen und den Platz sauber übergeben?
Wir bedanken uns für die Antworten.

Sorry,

keine Ahnung, bin kein Dauercamper.

Gruß

Michael

Hallo Lilalaunebärin,

als das ist eine Frage des Grundrechts, bzw. des Eigentumsrechtes. Dazu kann ich dir keine Auskunft geben. Meine Empfehlung wäre ein Rechtsanwalt. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du über die Versiccherung Informationen über deren eigene Anwälte erhalten. Dort erfährst du wie du am besten vorgehen kannst und an wen du dich am besten wendest ohne gleich einen Rechtsstreit anzufangen.

Wünsche dir viel Erfolg

Tut mir leid, habe keine Ahnung
Petzibär4711

da ist der Vorbesitzer gefragt,hoffentlich habt ihr da noch nichts bezahlt,sonst ist das Geld auch noch weg ,auf solch einen Platz kann man verzichten wo Pächter und Verpächter sich in die Wolle kriegen!!!

Hallo Ihr,

Lasst Euch schriftlich vom Verkäufer des Wohnwagens bestätigen, dass neben dem Wohnwagen auch der bisher bestehende Pachtvertrag - im Rahmen des geschlossenen Kaufvertrags - unverändert auf die Käufer als Rechtsnachfolger übergehen soll.

Falls es mit dem Verkäufer mit der Bestätigung Ärger geben sollte, oder der Campingplatz-Besitzer damit nicht einverstanden sein sollte, empfehle ich euren Bekannten zwingend einen guten Fachanwalt für Zivilrecht - Gebiet Kaufvertragsrecht - zu kontaktieren, da die Übertragung des Pachtvertrages einen wesentlichen Bestandteil des geschlossenen Kaufvertrages nebst Wohnwagen mit bestehenden Vor- und Ausbauten darstellt.
Unter diesen Gegebenheiten besteht demgemäß ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag nicht vollumfänglich also gemeinsam mit dem Pachtvertrag auf den Erwerber übergehen kann.
Lieber ein paar Euro als Beratungshonorar (aber vorher den Anwalt nach der Höhe des Honorars fragen) an einen Anwalt bezahlen, als hinterher Ärger, viel Arbeit und gar noch einen Rechtsstreit bezahlen müssen.
Vermutlich hat der Verkäufer des Wohnwagens den Übergang des Pachtvertrages vorher gar nicht mit dem Campingplatz- Besitzer besprochen und vereinbart.

A kloine Gruß

SchwabenRoland

Hai!
Habe mit solchen Rechtsfragen keinen Schimmer.
Gruß
Rafi

Da habe ich leider keine Erfahrungen.
Bin Touristencamper !

Diese Sache ist eine ganz heikle Geschichte, ich glaube nicht, daß man die als Privatperson beantworten kann. Ich würde mich entweder an den ADAC oder einen Campingclub wenden. Ich bin 40 Jahre Dauercamper auf Camping Stromberg und ich bin auch verpflichtet den Platz in den Ursprungszustand zu versetzen, d.h. Gehwegplatten etc. zu entfernen, Erde einbringen und Grassamen streuen. Evtl. Bauten zu entfernen. Diese sind sowieso nach Länderrecht evtl. nicht genehmigt. Ich war einige Jahre im Wintercamping im westlichen Franken und wollte, da auf dem Platz immer wieder Quellen durchkamen, Rasengittersteine legen. Da wurde mir gesagt, das sei nicht gestattet aber ich könnte Platten (40x60 / 40x40cm etc.) verlegen. Paradox!! Ich frage mich da was umweltfreundlicher ist! Im Dauercamping bei mir wird auch verlangt, daß feste Bauten mit Zeltstoff überzogen werden oder in Bayern war das Aufstellen von 33kg Gasflaschen nicht erlaubt. Bei diesen Dingen mischen die Länder ihre eigenen Süppchen an. Was in BW erlaubt ist muß in Hessen nicht unbedingt auch erlaubt sein. Manchmal mag es auch Goodwill des Platzeigentümers sein. Irgendwie kommt mir die ganze Geschichte auch etwas faul vor, sei es von Seite des Verkäufers oder auch des Platzeigentümers.
Wenn keine Klarheit zu bekommen ist bleibt nur noch der Rechtsanwalt übrig.
Ich hoffe, daß meine Antwort etwas helfen konnte.
MfG. G. Leonhardt (musicus-leo)

da ist der Vorbesitzer gefragt,hoffentlich habt ihr da noch
nichts bezahlt,sonst ist das Geld auch noch weg ,auf solch
einen Platz kann man verzichten wo Pächter und Verpächter sich
in die Wolle kriegen!!!

Vielen Dank für die Antwort.

Vielen Dank für die Antwort.

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Vielen lieben Dank für die Antwort.
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