Stimmt es daß die Dauerfristverlängerung durch den Steuerpflichtigen niucht verlängert werden muss, sondern bis auf Wideruf weiter aktiv bestehen bleibt?
Damke
M;
Soweit ich weiß, bleibt die Dauerfristverlängerung für ein Jahr bestehen. Danach muss diese neu beantragt werden und ggf. eine Sondervorauszahlung geleistet werden.
Das die Dauerfristverlängerung länger als ein Jahr gilt wäre mir neu.
Gruß
zero
nur bei vierteljährlicher abgabe.
ansonsten siehe unten
gruß inder