Dauerfristverlängerung

Hallo Steuerexperten,

bei der Umsatzsteuer gibt es die sog. Dauerfristverlängerung mit 1/11-Zahlung. Wenn das Kalenderjahr zu Ende ist, was passiert dann? Muß dann wieder erneut Antrag gestellt werden?

Gruß,
Francesco

Nach § 46 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung hat ein Unternehmer der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreicht, jährlich eine Sondervorauszahlung zu leisten, um in den Genuss der Dauerfristverlängerung zu kommen. Bei allen anderen gilt eine einmal gewährt Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf. Auch ohne Zahlung.

BARUL76

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