Hallo Steuerexperten,
bei der Umsatzsteuer gibt es die sog. Dauerfristverlängerung mit 1/11-Zahlung. Wenn das Kalenderjahr zu Ende ist, was passiert dann? Muß dann wieder erneut Antrag gestellt werden?
Gruß,
Francesco
Hallo Steuerexperten,
bei der Umsatzsteuer gibt es die sog. Dauerfristverlängerung mit 1/11-Zahlung. Wenn das Kalenderjahr zu Ende ist, was passiert dann? Muß dann wieder erneut Antrag gestellt werden?
Gruß,
Francesco
Nach § 46 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung hat ein Unternehmer der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreicht, jährlich eine Sondervorauszahlung zu leisten, um in den Genuss der Dauerfristverlängerung zu kommen. Bei allen anderen gilt eine einmal gewährt Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf. Auch ohne Zahlung.
BARUL76
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]