was kann ein Mieter unternehmen, wenn durch einen alten Heizkesssel bzw. ein altes Heizsystem (aus dem Jahr 1974) seit einiger Zeit ein diffuses Dauergeräusch erzeugt wird?
Steht der Mieter vor dem im Keller liegenden Heizraum, ist ein wirklich lautes Geräusch zu hören. Dieses Geräusch wird offensichtlich durch die Heizungsrohre in die Wohnung im zweiten Stock übertragen. Das Geräusch tritt seit ca. 1 Monat auf (also erst jetzt im Frühling). Es kann vorkommen, dass das Geräusch für ein paar Stunden oder auch mal einen Tag weg ist. Es kehrt jedoch ständig wieder.
Das Geräusch ist zwar nicht extrem laut, aber durch seine Permanenz extrem störend. Auch das im Haushalt lebende Kind empfindet das Geräusch als sehr störend und hat sich insbesondere nachts schon mehrfach darüber beklagt.
Denm Vermieter ist schon lange bewusst, dass er die Heizung auswechseln müsste, zumal sie aus dem Jahr 1974 stammt. Denn auch die Heizleistung im Winter ist stark reduziert. Allerdings unternimmt er nichts.
Besteht eine Pflicht des Vermieters nach der ENEV 09, eine solch alte Heizung auszuwechseln und kann sich der Mieter auf diese Pflicht berufen?
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, wie kann es sein, dass das Geräusch teilweise nicht auftritt?