Hallo Mela321.
Hallo,
mal folgende hypothetische Frage:
Wenn man eine Wohnung warm und möbliert mietet, also inkl.
Strom und Heizung:
Dürfte man dann stundenlang die Fenster offen stehen lassen
und auch die Wohnung verlassen?
Verschwendung von Energien moralisch verwerflich.
Aber würde dadurch eine Pflichtverletzung des Mietvertrages
erkennbar?
Bin mal gespannt auf Eure Meinung!
Treffen Sie keine Vereinbarungen mit Ihrem Mieter, zahlen Sie seine Heizung. § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB bringt es auf den Punkt:
Der Vermieter hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Was so einfach zu lesen ist, kann durchaus sehr teuer für Sie werden.
Nämlich dann, wenn Sie versäumen, die Betriebskosten bereits im Mietvertrag auf Ihren Mieter zu übertragen. Laut Gesetz müssen Sie nämlich alle Lasten tragen. Das heißt: Auf den Betriebskosten bleiben Sie sitzen!
Trozdem, verhält sich der Mieter nicht wirtschaftlich, wenn er in der Heizperiode während seiner Abwesenheit die Fenster offen stehen lässt und die Heizung ist aufgedreht.
Den Nachweis ob dies tatsächlich so ist, obliegt dem Vermieter!
Ihr Mieter hat zwar das Recht, Ihre Wohnung in Gebrauch zu nehmen, Schaden verursachen darf er aber nicht.
Mal mit einem Schreiben an den Mieter diesen zum energiesparenden Verhalten auffordern, kann sicherlich nicht schaden, obs was bringt steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
BHShuber