Dauerhaft geöffnete Fenster

Hallo,

mal folgende hypothetische Frage:
Wenn man eine Wohnung warm und möbliert mietet, also inkl. Strom und Heizung:

Dürfte man dann stundenlang die Fenster offen stehen lassen und auch die Wohnung verlassen?

Klar haftet der Mieter, wenn jemand einsteigt, die Rohre durch Frost platzen etc und natürlich wäre die sinnlose Verschwendung von Energien moralisch verwerflich.

Aber würde dadurch eine Pflichtverletzung des Mietvertrages erkennbar?
Solange nichts passiert…

Bin mal gespannt auf Eure Meinung!

LG
Mela

Hallo,

Wenn man eine Wohnung warm und möbliert mietet, also inkl.
Strom und Heizung:

Dürfte man dann stundenlang die Fenster offen stehen lassen

Bei stundenlang offenstehenden Fenstern wird wohl erheblich mehr Energie für die Heizung verbraucht, als zu Mietbeginn. Wenn der Vermieter diese Mehrkosten den Energieverschwendern in Rechnung stellt, indem er die Miete drastisch erhöht, dann ist das mit Sicherheit gerechtfertigt.

Freundliche Grüße,
und ein gesundes 2014

Servus,

neugierhalber: Gibt es dafür auch sowas wie eine Rechtsgrundlage?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Miete hoch wegen Heizkosten??? owt
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Gratuliere,

So spannende Beiträge zu Themen wie diesem lieferst du schon seit einiger Zeit.

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Hallo,

neugierhalber: Gibt es dafür auch sowas wie eine
Rechtsgrundlage?

Vllt. den Grundsatz von Treu und Glauben?
Der VM wird doch durch das zum Fenster hinaus heizen geschädigt, da viel mehr verbraucht wird als nötig.

Gruß:
Manni

Hallo Mela321.

Hallo,

mal folgende hypothetische Frage:
Wenn man eine Wohnung warm und möbliert mietet, also inkl.
Strom und Heizung:

Dürfte man dann stundenlang die Fenster offen stehen lassen
und auch die Wohnung verlassen?

Verschwendung von Energien moralisch verwerflich.

Aber würde dadurch eine Pflichtverletzung des Mietvertrages
erkennbar?

Bin mal gespannt auf Eure Meinung!

Treffen Sie keine Vereinbarungen mit Ihrem Mieter, zahlen Sie seine Heizung. § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB bringt es auf den Punkt:

Der Vermieter hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Was so einfach zu lesen ist, kann durchaus sehr teuer für Sie werden.

Nämlich dann, wenn Sie versäumen, die Betriebskosten bereits im Mietvertrag auf Ihren Mieter zu übertragen. Laut Gesetz müssen Sie nämlich alle Lasten tragen. Das heißt: Auf den Betriebskosten bleiben Sie sitzen!

Trozdem, verhält sich der Mieter nicht wirtschaftlich, wenn er in der Heizperiode während seiner Abwesenheit die Fenster offen stehen lässt und die Heizung ist aufgedreht.

Den Nachweis ob dies tatsächlich so ist, obliegt dem Vermieter!

Ihr Mieter hat zwar das Recht, Ihre Wohnung in Gebrauch zu nehmen, Schaden verursachen darf er aber nicht.

Mal mit einem Schreiben an den Mieter diesen zum energiesparenden Verhalten auffordern, kann sicherlich nicht schaden, obs was bringt steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

BHShuber

Hallo Manni,

wer ist in diesem Fall Schuldner im Sinn von § 242 BGB und was ist die durch ihn zu bewirkende Leistung?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

wir leben in einem eigentlich zivilisierten Land mit ebenfalls eigentlich gut informierten Menschen. Somit sollte wiederum eigentlich klar sein, dass Heizung an bei geöffnetem Fenster ein Unding ist.

ABER: Nicht immer und überall gibt es gesunden Menschenverstand! Manche Menschen leben heute ohne Rücksicht ziemlich sorglos und unbekümmert vor sich hin.

Letztendlich sollte jedem klar sein, dass die Warmmiete irgendwann steigen wird, wenn die Kosten steigen. Wenn die Umgebung geheizt wird, passt im Winter eine ganze Menge Energie in dieselbe. Entsprechende Kosten inklusive. Vielleicht hilft ja wirklich ein Hinweis in schriftlicher Form auf eine bevorstehende Mietkostenerhöhung - hervorgerufen durch diesen Sachverhalt.

Gruß roro, der sich immer noch nicht sicher ist, ob diese Frage ernst gemeint war.

Trozdem, verhält sich der Mieter nicht wirtschaftlich, wenn er
in der Heizperiode während seiner Abwesenheit die Fenster
offen stehen lässt und die Heizung ist aufgedreht.

Den Nachweis ob dies tatsächlich so ist, obliegt dem
Vermieter!

und in welchem gesetz steht, dass sich mieter wirtschaftlich verhalten müssen?

wer ist in diesem Fall Schuldner im Sinn von § 242 BGB und was
ist die durch ihn zu bewirkende Leistung?

Schuldner aus § 242 BGB ist jeder am Vertrag Beteiligte. Die aus § 242 BGB „zu bewirkende Leistung“ liegt darin, dass jeder sich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu zu verhalten hat, wie es die Interessen beider Parteien erfordern, so dass auf diejenigen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen ist (Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 242 BGB, Rdn. 49). Und natürlich folgt auch daraus, dass man den anderen nicht schädigt und auf dessen, auch wirtschaftliche, Interessen Rücksicht nimmt, also auch keine unnötigen Verbrauchskosten generiert, die man überhaupt nicht braucht, der andere aber tragen muss. Genau dafür ist die Norm geschaffen worden.

Noch einschlägiger dürfte hier allerdings die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht nach §§ 535, 280, 282, 241 Abs. 2, 249 BGB sein, da hierüber jeder Vertragspartner ausdrücklich verpflichtet wird, die Rechtsgüter anderer (dazu gehört hier auch das Vermögen) zu achten und diese nicht zu schädigen.

und in welchem gesetz steht, dass sich mieter wirtschaftlich
verhalten müssen?

§ 242 BGB, sowie §§ 535, 280, 282, 241 Abs. 2, 249 BGB. Siehe der Beitrag weiter unten.

und in welchem gesetz steht, dass sich mieter wirtschaftlich
verhalten müssen?

§ 242 BGB, sowie §§ 535, 280, 282, 241 Abs. 2, 249 BGB. Siehe
der Beitrag weiter unten.

danke, sehr interessant.

hier ist das offensichtlich keine wirkliche frage, aber im einzelfall muss vermutlich der richter festlegen, was genau noch zur normalen nutzung gehört und was darüber hinausgeht. denn irgendeinen verbrauch zu lasten des vermieters gibt es natürlich immer.

hier ist das offensichtlich keine wirkliche frage, aber im
einzelfall muss vermutlich der richter festlegen, was genau
noch zur normalen nutzung gehört und was darüber hinausgeht.
denn irgendeinen verbrauch zu lasten des vermieters gibt es
natürlich immer.

Selbstverständlich, wobei der Mieter da sicher auch einen weiten Spielraum haben wird. Die Frage ist ja sehr grundsätzlich dahingehend gestellt, ob der Mieter ohne jede Rücksichtnahme und selbst ohne Eigennutzen heizen kann, wie er will, und damit sogar die Umgebung beheizt. Das wird man verneinen müssen, ansonsten ist es eine Frage des Einzelfalles.

Gruß
Dea

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Danke! (owt)
nix